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Die Kasseler Erwerbslosen-Initiativen sind ein Zusammenschluss von Arbeitslosen und Sozialhilfeempfängern in Kassel und Umgebung seit Februar 1998.


Die Webseiten und dieser Blog werden noch als Archiv geführt.

21 Dezember 2006

BA - Neuregelungen 2007

Aus: Pressemitteilung der Bundesagentur für Arbeit vom 18. Dezember 2006

Wichtige gesetzliche Neuregelungen zum 1. Januar 2007

Auch zum 1. Januar 2007 treten in der Sozialgesetzgebung eine Reihe von gesetzlichen Neuregelungen in Kraft:

Vermittlungsgutscheine Arbeitsuchende mit Anspruch auf Arbeitslosengeld I haben unter bestimmten Voraussetzungen auch im kommenden Jahr Anspruch auf einen Vermittlungsgutschein, den die Agenturen für Arbeit ausstellen. Einen Vermittlungsgutschein können weiterhin auch Teilnehmer an Arbeitsbeschaffungs- und Strukturanpassungsmaßnahmen (ABM/SAM) beanspruchen. Mit diesem Gutschein werden im Erfolgsfall die Leistungen eines privaten Arbeitsvermittlers honoriert. Die entsprechende gesetzliche Regelung, die bis zum 31. Dezember 2006 befristet war, wurde bis zum 31. Dezember 2007 verlängert.

[...]

Sanktionen Ab dem 1. Januar 2007 verschärfen sich für die Bezieher von Arbeitslosengeld II (Alg II) die Regelungen zur Sanktionierung von Pflichtverletzungen. Ab dem Jahreswechsel gilt, dass die zweite Pflichtverletzung eine Absenkung der maßgeblichen Regelleistung um 60 Prozent und jede weitere wiederholte Pflichtverletzung einen kompletten Wegfall aller Leistungen (Regelsatz und Leistungen für Unterkunft und Heizung) für jeweils drei Monate zur Folge hat. Eine wiederholte Pflichtverletzung liegt dann vor, wenn der Bezieher der Leistung innerhalb eines Jahres nach Beginn des vorangegangenen Sanktionszeitraumes Anlass für weitere Sanktionen gegeben hat. Nur in Ausnahmefällen kann die Minderung des Alg II ab der dritten Pflichtverletzung auf 60 Prozent begrenzt werden.

Für Personen, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, entfällt der Anspruch auf alle Leistungen bereits bei der zweiten Pflichtverletzung für drei Monate. In Ausnahmefällen werden dieser Personengruppe die Leistungen für Unterkunft und Heizung in vollem Umfang weiter gezahlt.

[...]

Rentenversicherung Grundsätzlich sind Bezieher des Alg II in der gesetzlichen Rentenversicherung weiterhin pflichtversichert. Für sie wird aufgrund gesetzlicher Neuregelungen ab dem 1. Januar ein monatlicher Beitrag in Höhe von 40,00 Euro (bisher 78,00 Euro) abgeführt. Neu ab dem Jahreswechsel ist, dass für Personen, die neben Alg II-Leistungen eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung oder eine sozialversicherungspflichtige selbstständige Tätigkeit ausüben, diese Versicherungspflicht nicht mehr eintritt. Dies gilt auch für Bezieher von Krankengeld, Verletztengeld, Versorgungskrankengeld, Übergangsgeld oder Arbeitslosengeld I. Damit wird eine Doppelversicherung verhindert.

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Aus http://www.mdr.de/escher/archiv/3852092.html

Elektronische Unternehmensregister kommen
Ab dem 1. Januar 2007 können unter www.unternehmensregister.de wesentliche Daten eines Unternehmens online abgerufen werden. Der Gang zum Amtsgericht entfällt damit. Im elektronischen Handelsregister müssen alle wesentlichen Unternehmensdaten hinterlegt werden, deren Offenlegung von der Rechtsordnung vorgesehen ist. ...

Ein-Euro-Jobber fordert Entschädigung

»Ich unterschrieb nur aufgrund der Drohung«

Ein-Euro-Jobber beklagt Zwangsarbeit und fordert Entschädigung von Hamburger Uni

Ein Gespräch mit Thomas Meese

Thomas Meese ist 36 Jahre alt und studierter Soziologe. Von August 2005 bis Juni 2006 führte er an der Hamburger Universität im Rahmen einer "Arbeitsgelegenheit" wissenschaftliche Hilfstätigkeiten aus.

[...]

"Ich berufe mich auf das Übereinkommen 29 der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) über Zwangs- und Pflichtarbeit. Der Artikel 2 definiert die Zwangsarbeit als 'jegliche Arbeit oder Tätigkeit, die aufgrund eines Drucks und einer Sanktionsandrohung ausgeübt wird'. Die Arbeitsgemeinschaften von Bund und Kommunen verknüpfen ihre Vermittlungsvorschläge bei den Ein-Euro-Jobs ja sofort mit einer Rechtsfolgebelehrung. Wenn man den Job ablehnt, werden die Leistungen gekürzt und können auch vollständig gestrichen werden, sowohl die Mietkosten als auch die Hilfe zum Lebensunterhalt. Auf dem 'freien Arbeitsmarkt' einen Job zu finden, versucht man ja sowieso ständig, da ist aber nichts zu holen. Als ich also die Beschäftigungsvereinbarung über den Ein-Euro-Job bekam, unterschrieb ich nur aufgrund der Drohung mit Leistungsentzug. Ich mußte fürchten, Wohnung und Essen nicht mehr bezahlen zu können."

"Sie berufen sich auch darauf, daß Sie qualifizierte Arbeit geleistet haben, für die andere mehr Geld erhalten."

"Nach Artikel 9c des Übereinkommens 29 der ILO müssen Menschen, die nicht auf dem freien Arbeitsmarkt angeworben werden können und sozusagen in eine Tätigkeit hineingezogen werden, genauso bezahlt werden wie diejenigen, die vergleichbare Arbeiten ausführen. Ich habe nun von August 2005 bis Juni 2006 rund 8000 Euro erhalten, während wissenschaftliche Mitarbeiter, die vergleichbare Tätigkeiten ausüben, tariflich bezahlt werden. Sie hätten in diesem Zeitraum 19.650 Euro verdient. Die Differenz fordere ich nun ein."

[...]

"Wie sind die Reaktionen, wie verhalten sich die Medien?"

"Das Echo ist schwach. Harald Thomé vom Tacheles e.V. hat meinen Fall veröffentlicht, und ein erfreulicher Anruf kam aus dem Büro von Katja Kipping aus der Linksfraktion. Der Chef des Dresdener Arbeitslosenrates Ronald Blaschke bemüht sich um eine Stellungnahme der ILO in Deutschland, die in Berlin sitzt. Mir allerdings wurde dort mehrfach die Auskunft verweigert. Deshalb habe ich mich jetzt direkt an den Hauptsitz der ILO in Genf gewandt, um eine Stellungnahme zu erhalten."

[...]

Interview: Sebastian Wessels

Wer Kontakt zu Thomas Meese aufnehmen möchte, kann das über
die junge Welt tun.

http://www.jungewelt.de/2006/11-27/057.php

Weitere Links zu dem Thema Arbeitszwang:

http://www.forced-labour.de/

Zu dem konkreten Fall:

http://www.forced-labour.de/archives/50


20 Dezember 2006

Arbeitsvermittlung absurd

 
Unter dem Titel "Arbeitsvermittlung absurd" berichtete die Sendung "Frontal 21" am 5. Dezember 2006, wie eine international arbeitende Wissenschaftlerin bei ihrer Rückkehr aus den USA in Deutschland von der zuständigen Arbeitsbehinderungsanstalt ARGE als Küchenhilfe "vermittelt" wurde.

Auszug:

Claudia Wassmann ist promovierte Ärztin und Historikerin. Sie hat in Amerika gearbeitet, an der Universität von Chicago gelehrt, zahlreiche wissenschaftliche Texte veröffentlicht - und sie spricht vier Sprachen.

[...] Jetzt ist sie nach Deutschland zurückgekehrt zu ihrer Familie und sucht hier einen Job.

[...] Da sie sieben Jahre lang im Ausland gearbeitet hat, gilt die Wissenschaftlerin als langzeitarbeitslos. Sie hat in Deutschland auch keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld, sondern wird sofort zu einer von vielen Hartz IV-Empfängern und deshalb von der ARGE betreut. Die Arbeitsvermittler bieten ihr auch prompt eine neue Arbeit an: einen Ein-Euro-Job als Küchenhilfe. "Ich habe zu diesem Gespräch 32 Stellenanzeigen mitgebracht, die alle für meine Qualifikation geeignet waren", sagt Claudia Wassmann. "Und diese Dame hat mir gesagt: Ich habe auch noch ein Stellenangebot für Sie, was für ihr Profil passend ist. Und hat mir dann dieses Angebot gegeben."

Die Eigeninitiative der Wissenschaftlerin scheint der ARGE egal zu sein. Auch ihre Doktortitel spielen bei der Auswahl keine Rolle, wird Claudia Wassmann mitgeteilt. Bei der Eingabe in den Computer lässt eine ARGE-Mitarbeiterin sie einfach unter den Tisch fallen. Fortan spuckt der Computer ein Profil für Claudia Wassmann aus, das mit der Wirklichkeit offensichtlich wenig zu tun hat.

Die Akademikerin aber gibt nicht auf, bewirbt sich auf eigene Faust im In- und Ausland. Die Reisekosten kann die ARGE laut Gesetz erstatten. Kann sie, baut aber dafür im Fall Wassmann immer wieder bürokratische Hürden auf. Die ARGE, findet Claudia Wassmann, macht ihr das Leben und Bewerben in Deutschland nur schwerer, die so genannte Arbeitsvermittlung sei reine Schikane: "Konkret ist es erst mal eine extreme psychische Belastung. Und außerdem behindert es meine Bemühungen Arbeit zu finden außerordentlich," sagt die Arbeitsuchende.

Bis heute gibt es kein einziges Stellenangebot von der ARGE, außer des Jobs als Küchenhilfe. [...]
 

http://www.zdf.de/ZDFde/inhalt/15/0,1872,4086607,00.html
 
 

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Zwangsumzug für Arbeitslose

Reportage / Dokumentation

Rausgeschmissen - Zwangsumzug für Arbeitslose

Der Gesetzgeber sah mit der Einführung von Hartz IV vor, alle Menschen ohne eigenes Einkommen gleich zu stellen. [Anm.: Wie denn, wenn die einen z.B. ihre Warmwasserkosten über die variablen Nebenkosten von der Kommune bezahlt bekommen, die anderen sie über die Stromrechnung aus dem festliegenden Regelsatz vom Bund bezahlen müssen!]

Dabei wurde auch festgelegt, wie viele Personen eines Haushaltes in wie vielen Quadratmetern zu welchem Mietpreis wohnen dürfen. [Anm.: Nicht wirkl ich...]

Für die Umsetzung sind die Arbeitsgemeinschaften der Arbeitsagenturen und Kommunen (ARGE) zuständig. Mit einer sachgerechten Einzelfallprüfung sind deren Mitarbeiter aber offenbar oft überfordert. Und so kommt es angesichts der Knappheit an preiswertem Wohnraum immer wieder zu dramatischen Situationen.

Zum Beispiel bei Elisabeth, alleinerziehende Mutter eines sechsjährigen Sohnes. Sie war zwar sofort bereit, sich eine neue Wohnung zu suchen, aber als sie endlich eine preiswerte Genossenschaftswohnung gefunden hatte, fingen die Probleme erst an. Wer würde die Genossenschaftsanteile übernehmen, die sie selber nicht aufbringen konnte? Wer die Kosten für den Möbeltransport? Ein zäher Kampf mit der Behörde begann. Die Verzweiflung wächst

Auch Ulli und Birte erhielten die Nachricht, dass ihre Wohnung zu groß sei. Sie leben mit vier Kindern auf rund 120 Quadratmetern. Ulli hatte vor einem Jahr einen schweren Schlaganfall. Kurz danach wurde der Mietzuschuss gekürzt, eine Frist zum Auszug gesetzt. Aber noch bevor die Frist verstrichen war, wurde das Wohngeld ein weiteres Mal drastisch zusammengestrichen. Nun sucht die Familie verzweifelt eine billige Wohnung, Lebensunterhalt und Miete sind von ihrer "Hilfe zum Lebensunterhalt" einfach nicht zu bestreiten.

Unser Film begleitet diese und andere Familien über mehrere Monate bei ihrem manchmal verzweifelten Kampf um die eigene Wohnung.

http://www3.ndr.de/ndrtv_pages_std/0,3147,OID3324692,00.html

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Soweit das Schicksal von Menschen, die ALG II über die jeweilige ARGE beziehen.

Doch es geht auch anders: Das Frankfurter Wohnungsamt zahlt anscheinend unter Umständen manchen Menschen bis zu 5000 Euro für einen Umzug - und zeigt damit auf, auf wie teuer eine solche Behörde einen Umzug schätzt.

Eine Solche Summe ist von ALG II-Beziehern im allgemeinen nicht nur nicht aufzubringen, sie dürfen sie auch gar nicht aufbringen können!

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So lohnt sich ein Umzug

Stadt Frankfurt bezuschusst Wechsel in kleinere Sozialwohnung

Mit der Aktion "Wohnungstausch" zahlt das Amt für Wohnungswesen in Frankfurt Mietern von "unterbelegten" Wohnungen eine attraktive Prämie, wenn sie von einer großen in eine kleine Sozialwohnung umziehen.

[...]

Wer in Frankfurt lebt und dort seit mindestens fünf Jahren in einer Sozialwohnung wohnt, die ihm zu groß erscheint, der kann sich jetzt verkleinern - und eine Umzugsprämie von bis zu 5.000 Euro erhalten. Damit lassen sich Renovierung, Umzugsunternehmen und sonstige Kosten leicht bezahlen. [...]

Der Hintergrund der Aktion "Wohnungstausch" ist einleuchtend: Das Wohnungsamt benötigt dringend größere Wohnungen für bedürftige Familien mit Kindern. Man braucht sich hierfür lediglich beim Wohnungsamt registrieren lassen. Die Mitarbeiter dort helfen dabei, eine kleinere Sozialwohnung zu finden. Auch Umzüge in behindertenfreundliche oder -gerechte Wohnungen sowie Seniorenwohnungen sind möglich und werden prämiert. Die neue Wohnung muss hierfür mindestens 15 Quadratmeter kleiner als die bisherige sein. Bei frei finanzierten Wohnungen ist die Größe unbedeutend.

[...]

Bei Interesse einfach beim Amt für Wohnungswesen anrufen: Tel. 069 212-34708.

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Aus: Die Mieterzeitung, Zeitung des Deutschen Mieterbundes, Dezember 2006.

Das gilt natürlich nicht für Leute, die von der Arbeitsagentur zur Aufgabe der Wohnung aufgefordert wurden! Sondern nur für die, die eigentlich nicht umziehen müßten.



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27 November 2006

Urteile des Bundessozialgerichts

Urteile des Bundessozialgericht (BSG) vom 23. November 2006:

Hartz IV ist nicht verfassungswidrig, aber heftige Kritik an der Verwaltungspraxis

Nach dem siebten Senat vor zwei Wochen entschied heute auch der elfte Senat des BSG erstmals über Hartz IV. Claudia Fittkow und Erwin Denzler nahmen an der Verhandlung teil und berichten für Tacheles, da die vollständigen Urteilstexte erfahrungsgemäß erst nach einigen Monaten vorliegen werden.

Regelleistung verfassungsgemäß?

Mit der größten Spannung erwartet wurde die Entscheidung zur Höhe der Regelleistung. Das Ergebnis fasst das BSG selbst kurz zusammen:

„Keine durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken bestehen gegen die gesetzlich festgeschriebene Höhe der Regelleistungen ( § 20 Abs 2 und Abs 3 SGB II) und in diesem Zusammenhang gegen die aus den Gesetzesmaterialien nachzuvollziehende Art der Bedarfsermittlung und deren Ergebnis. Es ist grundsätzlich zulässig, den Bedarf gruppenbezogen zu erfassen und eine Typisierung bei Massenverfahren vorzunehmen. Auch nach den individuellen Verhältnissen der Klägerin ist insoweit kein Verfassungsverstoß zu erkennen.”

Die Abschaffung der früheren Arbeitslosenhilfe falle nicht unter die Eigentumsgarantie, da es keine Versicherungsleistung war. Ebenso wenig führe die Reform zu einem unverhältnismäßig schnellen sozialen Abstieg, immerhin haben Betroffene seit dem Beschluss des Gesetzes im Dezember 2003 bis zum Inkrafttreten ein Jahr Zeit gehabt. Die Einschätzung, welche Leistungshöhe dem verfassungsrechtlich gebotenem Existenzminimum entspricht, ist dem Gesetzgeber überlassen. Selbst falls bei dieser Festlegung fachliche Fehler unterlaufen seien, so die Vizepräsidentin Dr. Ruth Wetzel-Steinwedel, führt dies nicht zur Verfassungswidrigkeit.

[...]

Abschließend entschied das BSG aber keinen dieser AlHI-Fälle. Stattdessen nutzte es die Gelegenheit, die Bescheide der ARGEn und Optionskommunen deutlich zu kritisieren. In keinem der anstehenden Fälle waren die Unterkunftskosten für das BSG nachvollziehbar aufgeschlüsselt. Meist wurde nur zwischen Miete und Heizkosten getrennt, aber die Angabe der Nettomiete und Nebenkosten sei unabdingbar. Den Einwand eines Behördenvertreters, die von der Bundesagentur zur Verfügung gestellte Software ermögliche das nicht, ließ das Gericht nicht gelten.

[...]
 

Mehr dazu und ausführlicher in Tacheles:

http://www.tacheles-sozialhilfe.de/aktuelles/2006/BSG_HartzIV_Kritik.aspx
 

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21 Oktober 2006

Die Hartz IV - Lüge

Auch dieses Eingeständnis ist es Wert,
festgehalten zu werden:

Aus der HNA vom 16.10.2006

Der stellvertretende SPD-Fraktionschef Stefan Hilsberg bezeichnete gestern die Hartz-IV-Politik der früheren rot-grünen Bundesregierung als eine "Lebenslüge".

"Wir haben den Menschen vorgegaukelt, dass mit Fordern und Fördern jeder den ersten Arbeitsmarkt erreichen kann", sagte Hilsberg dem "Tagesspiegel".

Der SPD-Politiker Ottmar Schreiner warf der eigenen Partei vor, schuld am Entstehen dieser Unterschicht zu sein. "Armut und soziale Ausgrenzung sind nicht über uns gekommen." Besonders Hartz IV habe dazu geführt, dass Millionen keine Chance mehr hätten, aus dem Niedriglohnsektor herauszufinden. Statistiken weisen nach, dass seit dem Hartz-IV-Start im Januar 2005 die soziale Kluft tiefer geworden ist.

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17 Oktober 2006

1000 neue Jobs in Hessen

HNA 9/10.09.2006 / Hessen

1000 ältere Arbeitslose sollen in neue Jobs

Ministerpräsident Koch stellt zweijährigen Modellversuch vor

WIESBADEN. Ministerpräsident Roland Koch (CDU) will gemeinsam mit der Bundesagentur für Arbeit (BA) bis zu 1000 älteren Arbeitslosen die Chance auf neue, sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen eröffnen. [...] Laut BA sind in Hessen zur Zeit rund 68500 Menschen über 50 arbeitslos, das ist ein Viertel aller Arbeitslosen.  [...] Der von Koch und BAChef Frank Weise vorgestellte zweijährige Modellversuch richtet sich an die 30000* über 59-Jährigen, die Arbeitslosengeld beziehen. Sie sollen Hauptschüler auf den Beruf vorbereiten, als Umwelt oder Biorohstoffberater**, im Sportbereich oder als Integrationsberater tätig sein.

Das Land stellt zunächst 7,5 Millionen Euro für 200 Menschen zur Verfügung, die auf bis zu 37,3 Millionen für 1000 Teilnehmer aufgestockt werden können. Die Bundesagentur steuert acht Millionen Euro bei***. Nach einer Motivationsphase sollen die Teilnehmer ein fünfmonatiges Praktikum absolvieren, das die Bundesagentur bezahlt***. Anschließend werden sie bei einer Zeitarbeitsfirma eingestellt und 18 Monate im Bereich des Landes sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Den Lohn von rund 1400 Euro plus 400 Euro Sozialversicherungsbeiträge zahlt das Land. In den letzten sechs der 18 Monate kann die Zeitarbeitsfirma bereits mit der Vermittlung in den ersten Arbeitsmarkt beginnen.

 [...] Eine Konkurrenz zu der Initiative 50plus der Bundesregierung sei dies nicht. Das Land könne von dem an die Arbeitgeber gerichteten Bundesprogramm sogar profitieren.

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* Immerhin, Einer von Dreißig.

** Das wird wohl der frühere Abfallberater sein, mit dem Kassel schon einmal so gute Erfahrungen gemacht hat.

*** Das sind 37000 Euro pro Person. Äh- oder sind die 8 Millionen von der BA + Praktikumskosten noch oben drauf? Dann wären es mehr, mindestens 45000 Euro pro Person.

JH

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15 Oktober 2006

Gelogen, dass sich die Balken bogen

Nur damit es nicht verlorengeht:

Aus der FR vom 21.09.06
 

"Wir haben es verbockt"

In der Rede des ungarischen Premiers Ferenc Gyurcsany vom Mai 2006 in einer nicht öffentlichen Fraktionssitzung der ungarischen Sozialisten heißt es in Wortlautauszügen:

"Was wir in den Monaten davor (vor den Wahlen) heimlich so tun konnten, dass in den letzten Wochen des Wahlkampfes nichts über unsere Pläne an die Öffentlichkeit dringt, das haben wir getan. Währenddessen wussten wir, und ihr wusstet es, dass wir uns, falls der Wahlsieg kommt, danach sehr zusammennehmen müssen (...).

Wir haben fast keine Wahl. Und zwar darum, weil wir es verbockt haben. Nicht ein bisschen, sondern sehr. In Europa hat man einen solchen Blödsinn, wie wir ihn gemacht haben, noch in keinem anderen Land gemacht. Man kann es erklären. In den letzten anderthalb, zwei Jahren haben wir nur gelogen. Es war vollkommen klar, dass es nicht stimmt, was wir sagen. (...)

Wir haben während der letzten vier Jahre eigentlich nichts gemacht. Nichts. Ihr könnt keine einzige bedeutsame Regierungsentscheidung nennen, auf die wir stolz sein könnten, außer jener, dass wir zum Schluss die Regierungsarbeit aus der Scheiße zurückgeholt haben. (...)

[...]

"Wir werden als Koalition von allen Seiten an dem gemessen, was in Wahlkämpfen gesagt worden ist. Das ist unfair."
Franz Müntefering, Arbeitsminister
 

http://www.heise.de/tp/r4/artikel/23/23665/1.html

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300 Millionen Arbeitslose in China

 
Es gibt laut Arte vom 11.10.06 über 300 Millionen Arbeitslose in China.

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Das ist etwa einer für jeden Arbeitsplatz in Europa.

Die etwa 30 Millionen Arbeitslose Europäer kommen noch hinzu, und vergessen wir nicht Indien mit einem Arbeitslosenpotential von ebenfalls etwa 300 Millionen.

Rein rechnerisch dürften es aber für Indien & China nur jeweils etwa 50 Millionen sein (10% von der Hälfte der Bevölkerung).

Preisfrage: Wieviele Tote hat der nächste Weltkrieg?

Zusatzfrage: Wieviele (Internet-)Inder wollten wir aufnehmen?

Das momentane Sinken der Arbeitslosenzahlen in Deutschland hat im Übrigen nichts mit dem Arbeitsmarkt zu tun (oder gar mit Arbeits -Amt, -Agentur, -Ministerium, -Maßnahmen) sondern ist eine schlichte Folge der Demographie: Die alten Arbeitslosen gehen in Rente, und es wachsen (hier) weniger junge nach. Das Problem verringert sich allein durch Nichtstun, verschwindet aber nie völlig. Jede Maßnahme verstärkt es nur, oder macht es zumindest schwieriger und teurer.

Merke: Die Arbeitslosenzahl ist bereits eine fiktive, abgeleitete Zahl. Nichts, auf daß man irgend etwas begründen kann oder von dem man etwas ableiten kann.
 

JH

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Zugang zum Stellen-Pool

Frankfurter Rundschau, Dienstag, 15. August 2006

Urteil des Sozialgerichts Fulda

DIETZENBACH / FULDA - Als zweite Optionskommune in Hessen verlangt der Kreis Offenbach von der Bundesagentur für Arbeit (BA) ungehinderten Zugang zu deren Stellen-Datenbank. Sollte die Agentur dazu nicht bereit sein, behalte sich der Kreis rechtliche Schritte vor, sagte Sozialdezernent Carsten Müller (SPD) am Montag in Dietzenbach. Dabei verwies er auf ein Urteil des Sozialgerichts Fulda, mit dem die Richter dem Main-Kinzig-Kreis einen Zugang zum BA-Stellenpool öffneten. Dessen Landrat Erich Pipa (SPD) sprach von einer Entscheidung mit bundesweiter Signalwirkung.

In dem am Montag veröffentlichten Urteil stellten die Richter klar, dass der Datenschutz der Öffnung des Stellenpools nicht entgegen stehe. Vor allem mit diesem Argument hatte die Arbeitsagentur bislang den bundesweit 69 Optionskommunen den Zugang zu ihren mehr als 800 000 Stellenangeboten verweigert.Auch wenn der Arbeitgeber von der Agentur nur geeignete Bewerber genannt bekommen wolle, müssten die vollständigen Arbeitgeberangaben an den Kreis übermittelt werden, heißt es in dem Urteil.

"Die Vorstellung, dass Arbeitslose nur deshalb keinen Job bekommen, weil dieser bei einer anderen Behörde gemeldet ist, ist der Bevölkerung nicht vermittelbar", kritisierte Sozialdezernent Müller. [...]

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29 September 2006

Kritik an der Bundesagentur

Ende September 2006 wurde in den Medien kurzzeitig Kritik an der Bundesagentur für Arbeit geäußert, dahingehend, daß einige der arbeitslosen Menschen von der BA als "Betreuungskunden" abgeschrieben und aus dem Arbeitsmarkt gedrängt würden.
 

Presseinformation REPORT MAINZ,25. September 2006
http://www.swr.de/report/presse/-/id=1197424/
nid=1197424/did=1567760/1nrxagv/index.html
(verkürzt)

Der Bundesrechnungshof erhebt nach einem Bericht des ARD- Politikmagazin REPORT MAINZ schwere Vorwürfe gegen die Bundesagentur für Arbeit (BA).

In einem vertraulichen Prüfbericht vom 05.07.2006 zu den sogenannten Handlungsprogrammen der BA bezweifelt der Bundesrechnungshof die Rechtmäßigkeit der Vermittlungspraxis von Arbeitslosen durch die Arbeitsagenturen in Deutschland. Wörtlich heißt es in dem 27- seitigen Prüfbericht, der REPORT MAINZ vorliegt:

  •  "Der Bundesrechnungshof hat Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Handlungsprogramme für Arbeitnehmer soweit diese dazu führen, dass Marktkunden keine Vermittlungsleistungen erhalten und Betreuungskunden aus dem Erwerbsleben 'abgedrängt' werden."
  • "Für rechtlich bedenklich halten wir auch die Zielsetzung mit Betreuungskunden 'den Rückzug aus dem Erwerbsleben' zu vereinbaren".


Die eingeführten Handlungsprogramme für Arbeitnehmer sind das Herzstück des Umbauprozesses der Bundesagentur für Arbeit. Mit den verbindlichen Leitlinien sollen die Vermittlungs- und Beratungsaktivitäten der BA verbessert werden.

 "Um für den jeweiligen Arbeitslosen das bestmögliche Dienstleistungsangebot liefern zu können", werden Arbeitssuchende nach "unterschiedlichen Bedürfnisprofilen" in Marktkunden, Beratungskunden und Betreuungskunden segmentiert.

Für die Betreuungskunden werden -so die BRH-Prüfer- "Ziele jenseits des ersten Arbeitsmarktes, ehrenamtliche Tätigkeit, Abgang in Erwerbsunfähigkeit, Rückzug aus dem Erwerbsleben... vereinbart."

Die Betreuungskunden, "bei dem ein Mitteleinsatz aus Wirtschaftlichkeitserwägungen nicht in Frage kommt" (Formblatt der BA), werden bei den Beratungsgesprächen über ihre Eingruppierung nicht informiert.

Weiter kritisiert der Bundesrechnungshof, dass es zu "dauerhaften Fehleinschätzungen" bei der Eingruppierung in die vorgegebenen Fallgruppen kommt. In 36% der geprüften Fälle kam es zu "nicht nachvollziehbaren Festlegungen".

Die verbindlich geforderte Zielvereinbarung [vulgo "Eingliederungsvereinbarung"] mit den Arbeitssuchenden lag in 42% der geprüften Fälle nicht vor.

Die Zielvereinbarungen "waren größtenteils nicht verwertbar, da sie nur floskelartige Formulierungen enthielten, jedoch keine qualitativ und quantitativ messbaren Verhaltensweisen vorsahen."

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Aus: SWR REPORT MAINZ
http://www.swr.de/report/-/id=233454/nid=233454/
did=1489096/obv4po/index.html
(verkürzt und redigiert)

Betreuungskunden

[...]

  • Er ist ein Kunde, bei dem ein Mitteleinsatz aus Wirtschaftlichkeitserwägungen nicht in Frage kommt. Das heißt, keine Hilfe, keine Qualifizierung.
  • Die BA investiert nichts mehr in ihn. So steht es offiziell in dem Leitfaden für die Bundesagentur. Demnach werden die Arbeitslosen in Marktkunden, Beratungskunden und eben Betreuungskunden eingestuft.
  • Millionen von Arbeitslosen werden von ihren Sachbearbeitern über dieses System nicht informiert. Diese 'Handlungsprogramme' wurden von Unternehmensberatern erfunden. Sie bestimmen schon seit Jahren die Politik in der Bundesagentur.
[...]

Frage: Was ist ihr persönlicher größter Erfolg hier in diesem BA- Spektrum?

  • O- Ton, Bundesagentur für Arbeit:

    "... im Moment wahrscheinlich die Umsetzung dieser so genannten Handlungsprogramme. Das ist wahrscheinlich das Kernelement, da geht es nämlich um das Kerngeschäft der Vermittlung und Beratung. [... ]"


Kritik vom Bundesrechnungshof:

  • Die 'Handlungsprogramme' scheinen nicht geeignet die Arbeitslosigkeit zu verringern.
  • Arbeitslose werden, so wie in den Handlungsprogrammen vorgeschrieben, in die Erwerbsunfähigkeit abgedrängt, um so die Statistik zu schönen.
  • Die Jobvermittler sollen also nicht vermitteln, sondern Ältere und Langzeitarbeitslose verdrängen.

Die Bewertung des Rechnungshofes:

 "Ein 'Abdrängen' arbeitswilliger Arbeitssuchender aus dem Erwerbsleben ist mit dem sozialpolitischen Auftrag der Bundesagentur nicht vereinbar."

  • Frank-Jürgen Weise, Bundesagentur für Arbeit,15.03.2006 :

    "Die Agentur hat keinen sozialpolitischen Auftrag. Denn dann muss mir mein Auftraggeber sagen: Soll ich wie im Krankenhaus hundert Schwerstfälle mit ganz hohem Mitteleinsatz retten oder Tausende von Leichtverletzten."
[...]

Frage: Nun sagt Herr Weise ja ziemlich unverblümt, die BA hat keinen sozialpolitischen Auftrag.

  • Franz Müntefering, Bundesminister für Arbeit und Soziales:

    "Das hat er bei dem Arbeitslosengeld I gesagt."
Frage: Nein, er hat gesagt die BA hat keinen sozialpolitischen Auftrag.
  • Franz Müntefering, Bundesminister für Arbeit und Soziales:

    "Ja, aber das sehe ich dann bei Arbeitslosengeld II ist das schon anders. Arbeitslosengeld II ist eine Aufgabe, die natürlich auf Vermittlung ausgerichtet ist. Die den Menschen eine größere Chance geben will, und da ist ganz natürlich, aus meiner Sicht, ein hoher sozialpolitischer Auftrag enthalten."
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Dazu die

Pressemitteilung der Bundesagentur für Arbeit vom 25. September 2006
http://www.arbeitsagentur.de/vam/?content=/content/
supertemplates/Content.jsp&navId=219
(verkürzt)

Der BRH schreibt über dieses Konzept:

 "Die Handlungsprogramme für die Kundengruppe der Arbeitnehmer können eine wirksame und wirtschaftliche Vorgehensweise der Vermittlungsfachkräfte unterstützen."

Die Differenzierung von rat- und arbeitsuchenden Menschen in bestimmte Gruppen ist nach Auffassung des BRH "in sich schlüssig, die dafür vorgesehenen Einzelmerkmale sind nachvollziehbar und sachgerecht."

Weiter führt der Rechnungshof aus: "Die Festlegung von Ermessensleistungen nach Handlungsbedarfen und die darauf aufbauende Ablehnung einer bestimmten Ermessensleistung im Einzelfall stellen keinen Verstoß gegen Art.12 oder Art.14 des Grundgesetzes dar."

Es besteht also kein grundsätzlicher Dissens zwischen BRH und BA. Richtig ist, dass BA und BRH den Umgang mit so genannten Markt- und Betreuungskunden unterschiedlich werten. Die BA hält das derzeitige Konzept für rechtlich zulässig und für vereinbar mit dem sozialpolitischen Auftrag der BA.

Die Kritik an diesem Konzept zielt vor allem auf die Unterstützung von Betreuungskunden. Ein Arbeitsuchender wird dann in das Profil "Betreuungskunde" eingruppiert, wenn mehrere Vermittlungshemmnisse vorliegen und die Eingliederungschancen des Betroffenen durch den Einsatz arbeitsmarktpolitischer Instrumente nicht erhöht werden können. Daher ist der simple Einsatz einer Fördermaßnahme, wie z. B. einer Weiterbildung, in diesen Fällen oft nicht sinnvoll.

[...]

Die betreuenden Vermittler sind hier Initiator und Wegweiser zu den relevanten Einrichtungen (z. B. Suchtberatung, Schuldnerberatung), können die Beratung aber nicht selbst leisten.

[...]

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So weit, so gut. Weitere Zahlen gibt es vermutlich auf Anfrage, z. B. wie viele "Kunden" denn zur Zeit als "Betreuungskunden" geführt werden, wie viele als Marktkunden, und wie viele als Beratungskunden.
 

Wichtig aber ist Folgendes:
 

  1. Die 'Handlungsprogramme' gelten für die Bundesagentur für Arbeit - also für den Bezug von Arbeitslosengeld I unmittelbar nach dem Verlust der Arbeit.
  2. Beim Arbeitslosengeld I handelt es sich um eine Versicherungsleistung, auf die der Kunde -wie bei jeder Versicherung- (vielleicht bedauerlicherweise?) einen rechtlichen Anspruch hat.

    Man kann sie ihm oder ihr nicht einfach verweigern, denn schließlich wurden sie aus dem Lohn bezahlt. Wohl aber besteht auf beiden Seiten- wie bei jeder Versicherung- eine Schadensminderungspflicht, d. h. das Geld (bestehend aus den Beiträgen) der Versicherten darf nicht verplempert werden, auch nicht für sinnlose arbeitsmarktpolitische Maßnahmen.
  3. In sofern ist es nur logisch, daß am oberen Ende die 'Marktkunden', s. o., "keine Vermittlungsleistungen erhalten" (denn diese kommen alleine zurecht) und am unteren Ende die 'Betreuungskunden' aus dem Erwerbsleben 'abgedrängt' werden.


Und das ist keinesfalls neu, wie folgendes Interview aus dem Jahre 2002 belegt:

Wildgrube: "Das Prinzip des Förderns und Forderns hat zu erheblich mehr Eigeninitiative unter den Arbeitslosen geführt. Viele haben erkannt, dass es keinen Sinn hat, sich nur auf sozialrechtliche Ansprüche zu konzentrieren. Sie haben ihr Schicksal in die eigenen Hände genommen und selbst einen Job gefunden. Andere haben sich als Arbeit Suchende abgemeldet und festgestellt, dass ihr Problem gelöst ist."

Perspektive: Um welche Personenkreise geht es dabei?

Wildgrube: "Zum Beispiel um Menschen, die vorzeitig in den Ruhestand wechseln können und einen Rentenantrag stellen. Viele haben erkannt, dass es keinen Sinn hat, sich formal arbeitslos zu melden, obwohl es so gut wie keine Chance gibt, einen Job zu finden."

(Aus: PERSPEKTIVE - Das Magazin für Personalservice in Hessen - eine Initiative der hessischen Arbeitsämter, Region Nord, Heft 9 / 2002 S. 2/3)
 

Oder dieses Interview aus dem Jahre 2003:

"Schneller vermitteln, ganz gezielt die Leistungsempfänger einladen, ihre Verfügbarkeit überprüfen, sie 'unter Druck setzen'," spricht Frankfurt's Arbeitsamtschef Griesheimer offen die politische Vorgabe aus und will "einen geringen Rückgang" bei der Erwerbslosenzahl erreichen (FR 10. 01. 03). Um dies zu erreichen, will die BA ihre Vermittlungsoffensive 2002 neu auflegen, deren Bilanz für 2002 erhellt, was auf uns im Jahr 2003 zukommt.

O - Ton der BA:

"Die strikte Umsetzung des Job-AQTIV-Gesetzes und die Vertmittlungsoffensive haben (im Jahr 2002) den Anstieg der Arbeitslosigkeit in Grenzen gehalten. Nach dem Prinzip 'Fördern und Fordern' stellen die Arbeitsämter seit Beginn des Jahres 2002 höhere Anforderungen an die Mitwirkung der Arbeitslosen bei der Arbeitsplatzsuche. Manche ziehen sich deshalb zumindest vorübergehend vom Arbeitsmarkt zurück. Dies zeigt sich insbesondere an den stark gestiegenen Abgängen aus Arbeitslosigkeit wegen Nichterneuerung der Meldung oder fehlender Mitwirkung."

(Aus: QUER Febr. 2003, Seite 4)

  1. Verstanden wird bei diesen nicht mehr im Erwerbsleben gebrauchten Menschen -und die gibt es nun einmal jenseits aller Vermittlungsskandale und Ideologien nun einmal zu Tausenden, wenn nicht Millionen- unter 'Abdrängung', s.o.,

    "Ziele jenseits des ersten Arbeitsmarktes, ehrenamtliche Tätigkeit, Abgang in Erwerbsunfähigkeit, Rückzug aus dem Erwerbsleben"

    schon während des Bezugs von Arbeitslosengeld I als Vermittlungsziel mit ihnen zu vereinbaren.


Das will man ihnen vermitteln und raten: daß sie sich vom Arbeitsmarkt zurückziehen sollen.

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Und jetzt kommt der Witz:

  • Das Arbeitslosengeld I, die Versicherungsleistung, ist begrenzt.
  • Nach ein- zwei Jahren läuft es aus.
  • Es folgt das Arbeitslosengeld II, ein KANN-Leistung aus Steuergeldern, auf die der "Kunde" keinen Anspruch hat.
Und nun kommt auch der "Arbeitsminister" ins Spiel, der diese Gelder verwaltet, nicht mehr der Chef der Versicherungsanstalt BA:
  • Hat sich der 'Betreuungskunde' bis dahin bockig und uneinsichtig gezeigt und nicht freiwillig aus dem Erwerbsleben 'abdrängen' lassen -z. B. weil er oder sie die Versicherungsleistung kassieren wollte- , so werden jetzt andere Saiten aufgezogen.
  • Der 'Betreuungskunde' bekommt nun erstens weniger Geld und zweitens es mit einem 'Fallmanager' zu tun, dem der 'Betreuungskunde', den man bei der BA zwei Jahre lang für nicht vermittlungsfähig oder für nicht vermittlungswürdig hielt, nun beweisen muß, daß er oder sie nun doch oder wieder vermittlungsfähig und vermittlungswürdig ist.
  • Die "Eingliederungsvereinbarung" zum Ausgliedern aus dem Erwerbsleben, die bisher nicht zustande kam, wird jetzt mit Hilfe von immer neuen Auflagen erpresst, bis der 'Betreuungskunde' -nun zwei Jahre älter und zwei Jahre ohne Berufspraxis- aufgibt und endlich vom Arbeitsacker verschwindet. Womit das Ziel - Geld sparen - endlich erreicht ist.
  • Wohin der Kunde letztendlich verschwindet ist egal.
Auf die Straße? Warum nicht.

Schließlich müssen in nächster Zeit noch 100 000 Arbeitsplätze abgebaut werden.

JH
 

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05 August 2006

Bewerben und zahlen

Frankfurter Rundschau, Samstag,29. Juli 2006
 

Landessozialgericht

Arbeitslose müssen sich "unverzüglich" bewerben

Erwerbslose müssen sich auf Stellenangebote der Agentur für Arbeit unverzüglich bewerben und dies auch beweisen können. Lassen sie sich hingegen Zeit, ein Vorstellungsgespräch zu vereinbaren oder eine schriftliche Bewerbung einzureichen, gilt dies als Arbeitsablehnung und wird mit einer Sperrzeit für die Auszahlung des Arbeitslosengeldes bestraft. Dies entschied das Hessische Landessozialgericht in einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil. [...]

Zudem trage der Arbeitslose die Beweislast über die Kontaktaufnahme. Nicht belegbare Aussagen reichten nicht aus. Aktenzeichen AZ L 9 AL 46/04
 

Frankfurter Rundschau, Samstag,29. Juli 2006
 

Stellenausschreibung

Pflegedienst- Chef nahm Bewerbern 20 Euro ab

GIESSEN- Der Leiter eines Gießener Pflegedienstes hat von Stellenbewerbern neben der üblichen Bewerbungsmappe zusätzlich eine Gebühr von 20 Euro verlangt. Nur wer den Betrag zahlte, erhielt die weiteren Unterlagen, die für das Einstellungsverfahren notwendig waren. Die fragwürdige Bewerbungsmaut begründete der Pflegechef mit der hohen Zahl an Bewerbern. Es seien "mehr als 75 gewesen", und da habe er "aussortieren" müssen. "Leider gibt es unter den Bewerbern auch immer wieder Menschen, die sich nicht um eine Stelle bemühen, sondern eine Bescheinigung möchten, um weiter untätig bleiben zu könnne" heißt es in einem Schreiben an die Interessenten. Daher verlange er die 20 Euro, um die Motivation zu prüfen. Denn nur wer die Stelle tatsächlich wolle, sei bereit, für den "Arbeitsplatz gewisse Opfer zu bringen."

Mit der Bundesanstalt für Arbeit sei dies abgesprochen gewesen.

Die Arbeitagentur versicherte auf Nachfrage, dass es zu keinem Zeitpunkt derlei Absprachen mit dem Pflegedienstleiter gegeben habe. [...]
 
 

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02 August 2006

Kommunen wollen ueber Unterkunftskosten mitverhandeln

 
Frankfurter Rundschau, Dienstag, 11. Juli 2006

BERLIN- Die Städte und Gemeinden haben die Bundesregierung aufgefordert, sie an den Verhandlungen über die Verteilung der Unterkunftskosten von Langzeitarbeitslosen zu beteiligen. Bund und Länder dürfen nicht allein unter sich ausmachen, was der Bund ab dem Jahr 2007 für die Unterkunftskosten zahlt und wie viel an den Kommunen hängen bleibt, heißt es in einer gestern veröffentlichten Erklärung von Deutschem Städtetag, Deutschem Landkreistag und Deutschem Städte- und Gemeindebund.

[...]

Der Bund will laut Etatentwurf für 2007 seinen Anteil an den Unterkunftskosten der Langzeitarbeitslosen auf zwei Milliarden Euro senken und damit fast halbieren.
 

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Neue Regeln beim Arbeitslosengeld II

Aus ZDF- HEUTE:

ALG II: Die Änderungen im Einzelnen

Am 1. August treten zahlreiche Änderungen beim Arbeitslosengeld II in Kraft, die vor der  Sommerpause von Bundestag und Bundesrat mit dem so genannten Hartz-IV-Fortentwicklungsgesetz beschlossen worden waren. Vor allem durch eine verbesserte Bekämpfung von Leistungsmissbrauch erhofft sich der Bund ab 2007 jährliche Einsparungen von mindestens 1,5 Milliarden Euro, 300 Millionen davon zu Gunsten der Kommunen.

Einzelheiten:

http://www.heute.de/ZDFheute/inhalt/17/0,3672,3962417,00.html

Ratgeber   >    Arbeitslosengeld II

http://www.zdf.de/ZDFde/inhalt/24/0,1872,2146744_3962417_TB,00.html
 

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01 August 2006

Keine Hartz IV Empfaenger bitte

 
Aus der HNA vom 22.07.06, Abt. Stellenangebote:

Suche arbeitswillige Mitarbeiter. Keine Hartz IV Empfänger.
Zuschr. 1000X  HNA Kassel
 

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Wer unbezahlt arbeitet, kann AlG II verlieren

Aus der HNA vom 19.07.2006

(Auch) Wer unbezahlt arbeitet, kann AlG II verlieren

KASSEL. Auch ein unbezahltes Praktikum kann zum Verlust des Arbeitslosengelds führen. In einem am Dienstag bekannt gewordenen Urteil wies das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel die Klage eines Busfahrers ab, der ohne Lohn Reisegesellschaften nach Wien und Rimini kutschiert hatte. [...]

Deutschlands oberste Sozialrichter befanden jedoch, dass ihm die Arbeitsagentur zu Recht für diese Monate die Leistungen gestrichen habe. Denn mit der Tätigkeit als Reisebusfahrer sei der Kläger ein Beschäftigungsverhältnis eingegangen. "Hierfür ist die Zahlung von Arbeitsentgelt nicht maßgebend." Zudem sei der Mann während der Touren nicht für die Arbeitsagentur erreichbar gewesen. (Az.: B 7a AL 16/05 R)
 
 

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18 Juli 2006

Veröffentlichung interner Dienstanweisungen der BA

Aus dem BAG-SHI-Newsletter

http://www.bag-shi.de/info_mat/rundbrief_extra

Erwerbslosenverein erstreitet Veröffentlichung von Behördeninterna!

Der Wuppertaler Erwerbslosenverein Tacheles e.V. hat einen Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) auf Veröffentlichung interner Dienstanweisungen der Bundesagentur für Arbeit (BA) erfolgreich vor Gericht durchgesetzt.

In einem Vergleich vor dem Sozialgericht Düsseldorf wurde die Bundesbehörde vertraglich verpflichtet, alle für die Leistungsgewährung relevanten internen Unterlagen auf einer Internetdatenbank zugänglich zu machen.

Zur Gewährleistung der Informationsfreiheit wird dem Verein sogar ein Kontrollrecht über die BA eingeräumt.

Die Pressemitteilung finden Sie unter

http://www.tacheles-sozialhilfe.de/aktuelles/2006/informationsfreiheitsgesetz-4.html
 

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11 Juli 2006

Mindestlohn für Zeitarbeiter vereinbart


Berlin - In der Zeitarbeitsbranche soll schon zum Herbst 2006 ein einheitlicher Mindestlohn gelten. Vorgesehen sei ein Mindestlohn für einfache, ungelernte Tätigkeiten in Höhe von 7,00 Euro in Westdeutschland und von 6,10 Euro in Ostdeutschland und Berlin. Dieser Tarifvertrag soll aber laut Vertrag erst dann Wirkung entfalten, wenn "die Arbeitnehmerüberlassung in den sachlichen Anwendungsbereich des Arbeitnehmerentsendegesetzes aufgenommen wird".

Die Einigung trägt nach Angaben des Bundesverbandes Zeitarbeit ausschließlich den besonderen Bedingungen der Zeitarbeitsbranche Rechnung und ist keine Vorwegnahme in Bezug auf einen eventuellen gesetzlichen Mindestlohn.

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02 Juli 2006

Der Nordhessische Ernte-Skandal

Aus der HNA (http://www.hna.de) vom 29.06.2006

Ernte verfault auf Feldern -

Bauern von Obst und Gemüse haben in diesem Jahr zu wenig Saisonarbeiter

KASSEL. Erdbeeren werden verfaulen, Spargel wird holzig, Kirschen werden von den Vögeln gefressen ... Denn in diesem Jahr können viele Felder in Hessen nicht rechtzeitig geerntet werden. Der Grund: Den Bauern fehlen Saisonarbeiter. Schuld ist eine neue Regelung der Bundesregierung. Diese besagt, dass jeder Betrieb nur noch 80 Prozent der im Vorjahr beschäftigten Saisonarbeiter aus Mittel - und Osteuropa beschäftigen darf Die restlichen 20 Prozent sollen deutsche Arbeitslose sein.

"Das funktioniert in der Praxis aber nicht", sagt Bernd Weber, Pressesprecher des Hessischen Bauernverbandes. [...] Und das wird zum Problem bei den Sonderkulturen wie Gemüse und Obst, wo eine zeitgerechte Ernte wichtig ist, damit die Qualität stimmt. "Dort werden zuverlässige und motivierte Arbeitskräfte gebraucht", erklärt Pressesprecher Weber.

[...]

... Das Ergebnis: Die Saisonarbeiter aus Polen und Rumänien mussten in den letzten Wochen die liegen gebliebene Arbeit der Deutschen aufarbeiten. [...]

Richtig sauer ist Kirschenbauer Armin Kindervatter aus Witzenhausen: "Die Regierung müsste den Arbeitslosen den Anreiz geben, mehr Geld verdienen zu dürfen." Auf eine Anzeige hin haben sich 150 Menschen bei ihm gemeldet, die die Kirschen pflücken wollten. Dafür bekommen sie bei ihm bis zu 100 Euro Lohn am Tag. Die dürfen sie aber nur pro Monat zum Arbeitslosengeld hinzuverdienen. "Es ist unglaublich, dass Menschen, die arbeiten wollen, nicht arbeiten dürfen. Er rechnet mit Einbußen von 100 000 Euro in diesem Jahr."

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"Arbeit wird nicht angemessen bezahlt"

Marion Drögsler vom Arbeitslosenverband kritisiert die Bedingungen für Erntehelfer

[...]

Verdienen die Deutschen für die Saisonarbeit zu wenig?

DRÖGSLER: Die körperliche Arbeit über Stunden wird nicht angemessen bezahlt. Und das, was für die Arbeitslosen herauskommt, trägt nicht zu deren Lebensverbesserung bei, weil sie pro Monat nur die ersten 100 Euro vom Zusatzverdienst frei haben, vom Rest werden 80 Prozent auf das Arbeitslosengeld II angerechnet.

Was müsste sich also ändern?

DRÖGSLER: Es muss den Menschen ermöglicht werden, dass sie während der Erntezeit mit ihrem Lohn unabhängig von Hartz IV leben können. Außerdem müssten die Löhne angehoben werden, und die Arbeitsbedingungen dürfen für den, der zum ersten Mal als Erntehelfer arbeitet, nicht zu hoch gehängt werden.

[...]

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Gleichzeitig wird gemeldet, daß die Zahl der Arbeitslosen im Gesamtbezirk Kassel gegenüber dem Vorjahr insgesamt um etwa 4000 gesunken, die Zahl der Langzeitarbeitslosen (also der ALG II-Empfänger) aber um 2400 gestiegen ist.

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01 Juni 2006

Der Kasseler Anwaltsgehilfen-Skandal

Wieder aus der HNA (http://www.hna.de) vom 28.05.2006:
 

Lokales / Kassel

Offizier zum Akten abheften

Arbeitsagentur schickt Rechtsanwaltskanzlei 20 ungeeignete Bewerber

[...]

Kassel.

Gesucht: weibliche Aushilfskraft für leichte Bürotätigkeit in Anwaltskanzlei, bis 25 Jahre alt.

"Ich war doch einigermaßen erstaunt, als sich bei uns ein Stabsunteroffizier vorstellte", sagt Rechtsanwalt Thomas Thöndel. [...]

Die Agentur für Arbeit schickte 20 Bewerber, darunter fünf Männer und mehrere Soldaten. "Die Bewerber waren völlig ungeeignet", sagt Thöndel. Die Agentur habe die falschen geschickt. Der Vorwurf des Anwalts: Die Agentur für Arbeit hat sich nicht mit der Ausgestaltung des Arbeitsplatzes auseinander gesetzt und die betriebspsychologischen Aspekte berücksichtigt. [...]

Ein teurer Spaß für die Kanzlei: "Schon aus Höflichkeit musste ich mit allen Personen, die sich vorgestellt haben, ein Gespräch führen." [...] Möglicherweise sei die Arbeitswilligkeit der Bewerber überprüft worden, vermutet Thöndel. Gegen Erstattung der Fahrtkosten versteht sich.

Auf etwa 3000 offene Stellen kämen im Bezirk der Agentur für Arbeit Kassel 50 000 Arbeit Suchende, berichtet Agentur-Sprecher Rainer Krollpfeiffer. Die Sachbearbeiter würden anhand des Stellenprofils geeignete Bewerber heraussuchen und den Unternehmen vorschlagen. Dies sei ein üblicher und weit gehend automatisierter Vorgang. [...]

Erstaunlich findet Thöndel: "Viele der Bewerber haben nicht verstanden, warum sie ausgesucht worden sind." Für ihn besonders ärgerlich: "Wir hatten eine gut qualifizierte und hoch motivierte Schülerpraktikantin für diese Aufgabe." Man habe aber eine Arbeitserlaubnis für sie beantragen müssen. Das Mädchen sei zwar in Deutschland geboren, aber ihre Eltern stammen nicht aus Europa. Die Arbeitserlaubnis wurde abgelehnt.

Dafür sei aber die Agentur für Arbeit nicht zuständig. "Wir melden der Ausländerbehörde lediglich, dass wir für diese offene Stelle qualifizierte deutsche Bewerber haben", sagt Krollpfeiffer. In diesem Fall werde eine Arbeitserlaubnis nicht erteilt.

28.05.2006
 

Anmerkung:

Das ist doch seltsam: man möchte es vor lauter Langeweile schon gar nicht mehr erwähnen, aber die Arbeitsverwaltung schickt auf offene Stellen, wenn sie denn gefragt wird, offensichtlich grundsätzlich NUR ungeeignete Bewerber, und zwar jedes einzelne Mal - siehe auch den "Kasseler Tankstellen-Skandal" einige Wochen zuvor.

Geschieht das nun aus Unfähigkeit oder vielleicht gar auf Anweisung und mit System, um an Hand völlig untauglicher Stellenangebote die "Arbeitswilligkeit der Bewerber" zu überprüfen? Mal sehen wann sie aufgeben, und dann rein mit der Sperre, juchu? Und warum fällt es der Öffentlichkeit nicht langsam auf? Sich hartnäckig über Mißbrauch durch solche Sperenzchen beschwerende, ernsthafte Arbeitgeber jedenfalls bekommen, wie auch im Tankstellen-Skandal, pampige und beleidigte Antworten zu hören - vermutlich weil sie damit die "Vermittlungshoheit der Arbeitsagentur" in Frage stellen - offenbar ein Sakrileg. Oder ein Geschäft. Offene Stellen werden so über die Arbeitsverwaltung jedenfalls nicht besetzt, und das soll wohl auch so bleiben.

Mal sehen, ob sich nicht wie beim Tankstellen-Skandal auf Grund des HNA-Artikels genügend Bewerber von selbst einfinden.

JH
 

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25 Mai 2006

Arbeitsamt 1946

Zitat aus einer Familienchronik aus dem Sommer 1946, Verfasser Paul Strähler, vertriebener Landwirt aus Schlesien:

(...)
Das Sachsen ist ein schönes Land
Und Industrie gibt's allerhand,
Deswegen ist die Magenfrage
Ein heikles Thema alle Tage,
Mal fehlt's an Brot, mal an Kartoffeln,
Die Wohnungsfrag' steht auch noch offen.
Da es dem Arbeitsamt nicht wollt' gelingen
Zur Arbeit sonst uns unterzubringen
Will man aus uns, 's ist bald zum lachen
Lauter Textilarbeiter machen.
Wie's weiter kommt stört mich nicht sehr,
So Gott will, davon später mehr. ...

20 Mai 2006

Hartz-IV- Verschaerfungen 2006

 
Zahlreiche Verschärfungen sind bei Hartz IV in diesem Jahr bereits umgesetzt worden, und weitere sind noch vorgesehen, u.a. mit dem sog. "Hartz-IV-Optimierungsgesetz" ab diesen Sommer.
 

Aus: http://www.freenet.de/freenet/finanzen/aktuell/hartzvordemaus/05.html

Mit den Hartz-Reformen sollte der Arbeitsmarkt grundlegend reformiert werden. Sogar eine Halbierung der Arbeitslosenzahlen auf zwei Millionen war in Aussicht gestellt worden. Doch davon ist man weiter entfernt als zuvor.

[...]

Anlass für die neuerliche Kritik ist das in der vergangenen Woche vom Bundeskabinett verabschiedete Hartz-IV-Optimierungsgesetz. Der Entwurf mit seinen mehr als 50 Einzelmaßnahmen sieht unter anderem schärfere Bedürftigkeitskontrollen, eine Beweislastumkehr bei eheähnlichen Gemeinschaften und härtere Sanktionen für arbeitsunwillige Langzeitarbeitslose vor.

[...]

Mit dem Optimierungsgesetz will die Bundesregierung den steigenden Kosten bei Hartz IV entgegenwirken. Allein im Bundeshaushalt sollen durch die neuerliche Reform der Reform jährlich 1,2 Milliarden Euro eingespart werden.
 

Zahlreiche Verschärfungen bei Hartz IV

Um die hohen Kosten aber auch die mangelnde Wirksamkeit in den Griff zu bekommen, hat die Regierung bereits mehrere Korrekturen an den Arbeitsmarktreformen vorgenommen. Zudem wurden ab Februar dieses Jahres die allgemeinen Regeln für Arbeitslose verschärft:
 

  •  Jugendliche zurück zu Mama
  •  Eltern länger unterhaltspflichtig
  •  Wohngemeinschaft oder Ehe?
  •  Weniger Zuschuss für die Rente
  •  Verstärkter Kampf dem Missbrauch
  •  ALG-Verlust bei 21 Wochen Sperrzeit
  •  Riskantere Eigenkündigung
  •  Verkürzter Bestandsschutz
  •  Aus für Ich-AG ab Juni


Siehe:

http://www.freenet.de/freenet/finanzen/aktuell/hartzvordemaus/05.html
 
 

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14 Mai 2006

Der Kasseler Tankstellen-Skandal

- - -

Aus der HNA (http://www.hna.de) vom 05.05.2006:

Kassel

Kaum einer will an die Zapfpistole

Shell-Tankstellen in Kassel und Umgebung suchten Tankwarte, fanden aber keine

[...]

Dirk Wilken betreibt die Tankstelle in Niestetal-Heiligenrode. Dort sollte der Tankwart-Service starten, dort sollten die Tankwarte für Kassel und Umgebung eingearbeitet werden.
[...]
 

Vor einigen Wochen hatten er und die Betreiber der Shell-Tankstellen Kassel und Baunatal die Agentur für Arbeit angesprochen. Der dortige Arbeitgeberservice sollte helfen, Arbeitslose zu finden, die für den Job infrage kommen. Der Service organisierte einen Infoabend, lud 67 Langzeitarbeitslose ein. 59 kamen.

Denen erklärten die Betreiber, was sie als Tankwart leisten müssen und wie viel Geld sie bekommen. Und wer interessiert sei, solle bleiben.  "Daraufhin sind 38 aufgestanden und haben den Raum verlassen."
 

[..längere Geschichte, S. http://www.hna.de, Lokales, Kassel..]

Blieben noch zwei. Die aber waren für den Job, in dem die Tankwarte auf Menschen zugehen müssen, nicht geeignet, sagt Dirk Wilken. Deshalb habe ihm der Arbeitgeberservice drei weitere Interessenten schicken wollen. Gemeldet habe sich keiner.

- - -

Soweit auszugsweise der erste HNA-Artikel vom Donnerstag.
 

Es folgten einige Meinungen hin und her, die Sache wurde am nächsten Tag im Fernsehen in der landesweiten Hessenschau ventiliert, daß es im Großraum Kassel 30.000 gemeldete Arbeitsuchende gäbe bei 2000 offenen Stellen.  (Anmerkung: weder die Zahl der Arbeitsuchenden noch die der offenen Stellen stimmt wirklich. Der Untersuchung eines privaten Vermittlers zufolge sind von den angeblich offenen Stellen 2/3 entweder schon besetzt oder nur auf dem Papier vorhanden. Aber selbst wenn morgen nicht zwei, sondern tatsächlich zweitausend offene Stellen besetzt würden, blieben nach dieser Rechnung immer noch 28.000)

Von diesen 30.000 Arbeitsuchenden wählte die Agentur für Arbeit sehr sorgfältig 67 aus - vermutlich die nach ihrem "Profiling" für die Arbeit als Tankwart am geeignetesten scheinenden.

Von denen sahen 38 auf Anhieb die Sache anders. Und vom Rest blieb auch niemand übrig.

Und los ging's mit den Schuldzuweisung: Die Arbeitslosen sind zu faul, Die Arbeit lohnt sich nicht, Der Arbeitgeber hat unvollständige Angaben gemacht, Die Arbeitsagentur ist unfähig, Bewerber auszuwählen, usw.

Letzterer Vorwurf wurde vom Vertreter der Arbeitsagentur mit "Unverständnis" zurückgewiesen: Sie hätten doch nach und nach immer neue Bewerber geschickt! Da wäre dann schon einer dabeigewesen. Warum der Arbeitgeber nun an der Arbeitsagentur vorbei selber nach geeigneten Bewerbern suchen wolle, könne man "nicht verstehen".

(Anmerkung: 30.000 geteilt durch 67 pro Woche macht? Und das waren schon die besten!)
 

Nun, groß war die Trauer und Bestürzung. Das war am Freitag. Es folgte ein Wochende, Samstag und Sonntag.
 

Doch dann erschien noch am gleichen Montag (!) darauf, den 08.05.2006 in der HNA der nachfolgende, erlösende Bericht:

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Viele Bewerber nach HNA - Bericht

Tankwarte: Erst kein Personal gefunden, jetzt Auswahl - Arbeitgeberservice weist Kritik zurück

[...] Doch nun hat sich das Blatt gewendet. Nach unserem Bericht über die Not Wilkens, eine freie Stelle zu vergeben, meldeten sich Dutzende Interessenten bei ihm. Wilken ist sicher: Da wird jetzt der Richtige dabei sein.

[...] Doch in den nächsten Tagen werde sich der Arbeitgeberservice bei den Pächtern informieren, ob sie noch Bedarf an Bewerbern haben.

[...] Doch der Pächter ist sicher: Der Tankwart - Service in Kassel kommt. In absehbarer Zeit.

- - -

Soweit auszugsweise der zweite HNA-Artikel vom drauffolgenden Montag.

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Keine Prozesskostenhilfe fuer Gewerkschaftsmitglieder


Das neueste Gerücht: Keine Prozesskostenhilfe für Gewerkschaftsmitglieder

In einigen Gegenden Deutschlands wird es anscheinend gebräuchlich, Mitgliedern von Gewerkschaften, Sozialverbänden etc. Prozesskostenhilfe (PKH) grundsätzlich zu verweigern, da sie ja über diese Institutionen Rechtsbeistand hätten - es sei denn, diese lehnen es ausdrücklich ab, den jeweiligen Fall zu übernehmen.

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Berufsberatung

Aus der FR vom 25.04.2006 "Schlecht beraten auf dem Weg in die Arbeitswelt"

Zitat:
"Jugendliche kommen zur Berufsberatung, weil sie bei der Ausbildungs(platz)suche Hilfe erwarten. BerufsberaterInnen aber haben nicht nur defizitäre berufskundliche Kenntnisse, sondern sie meinen auch, der größte Beratungsbedarf bestehe im Hinblick auf Schulschwierigkeiten, finanzielle und persönliche Probleme und erst danach kämen Schwierigkeiten ber der Ausbildungssuche. Für derlei Probleme gibt es jedoch andere Beratungsstellen. In der Reform des Arbeitsförderungsgesetzes 1998 wurde die Aufgabe der Berufsberatung von Berufsaufklärung in Berufsorientierung verändert.

(...)

Den größten Fehler hat die Berufsberatung wahrscheinlich gemacht, als sie sich 1920 unter die Fittiche der Arbeitsverwaltung begab. Falsche Entscheidungen sollte man revidieren."

08 April 2006

Online-Umfrage

From:
Kerstin Wuestner <Kerstin.Wuestner@Phil.Uni-Augsburg.de>

Subject:
Umfrage zum Thema Arbeitslosigkeit

Date:
Fri, 07 Apr 2006 14:06:22 +0200

To:
Recipient list suppressed <>

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir führen eine Umfrage zum Thema Arbeitslosigkeit durch.
Wir wollen erheben, wie es Menschen in ihrer Arbeitslosigkeit geht.
Die Umfrage wird nicht von externer Seite finanziert und ist unabhängig.
Wir würden uns freuen, wenn Sie uns unterstützen würden, indem Sie den Online-Fragebogen
verlinken:

http://www.philso.uni-augsburg.de/lehrstuehle/Psychologie3/fragebogen/

Falls Sie es wünschen, lassen wir Ihnen gerne nach Abschluss der Umfrage eine Kurzzusammenfassung zukommen.
Für Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Kerstin Wüstner

********************************************************
Dr. Kerstin Wuestner
Universitaet Augsburg
PhilSo-Fakultaet
Universitaetsstrasse 10
D-86135 Augsburg
Tel.: ++49-(0)821-598-5525
Fax: ++49-(0)821-598-5289
********************************************************

18 März 2006

Letzte Hoffnung

Polinnen als letzte Hoffnung (2)

"Das Gefühl, die Arschkarte gezogen zu haben"

Im Osten hat die Abwanderung der Klügeren bereits lange vor der Wende begonnen; schon unter den Republikflüchtigen der SED-Ära waren akademisch Gebildete überrepräsentiert. Und seit dem Fall der Mauer hat sich die Negativspirale nochbeschleunigt. ...

http://www.spiegel.de/politik/.../0,1518,404896-2,00.html

14 März 2006

Beratung in Mietrechtsfragen

Kassel:
Unter gewissen Umständen übernimmt die AFK die Kosten für Beratungen in Mietrechtsfragen durch den Mieterverein bzw. Haus- und Grundeigentümer-Verband bei Eigentümern.

s. auch:
http://www.kei-kassel.gmxhome.de/reform/alg2/ku-ksl-1.htm

01 März 2006

Projekt DON

Kassel:
Wer der >Zuweisung in eine Eingliederungsmaßnahme im Rahmen des Bundesprogramms "Perspektive 50 plus"< (in Kassel heißt das Projekt DON) nicht nachkommt, muss mit den üblichen drastischen Sanktionen rechnen. Neben diesem Förderprogramm gibt es noch andere Maßnahmen u. a. für andere Altersgruppen, Gering-Qualifizierte usw., über die die Fallmanager Auskunft geben können.


DON = Demografische Offensive Nordhessen - ein Projekt, um über 50 Jährige wieder in Arbeit zu bringen (Start mit Vereinsgründung im Okt. 2005 - Projektdauer: 3 Jahre)


Auftraggeber:
Arbeitsförderung Kassel-Stadt GmbH (AFK)

Träger:
"Sozialpartner Nordhessen", Kassel, ein Verbund aus:

  • dem Bildungszentrum Handel und Dienstleistungen e. V.
  • der Deutschen Angestellten Akademie (DAA)
  • der JAFKA-Gemeinnützige Gesellschaft zur Förderung der Aus- und Fortbildung mbH der Stadt Kassel
  • dem Trägerverbund Berufliche Weiterbildung GmbH
  • dem Verein für Sozialpolitik, Bildung und Förderung e. V. (VSB)
  • und dem Bildungswerk der Nordhessischen Wirtschaft


Die "Sozialpartner Nordhessen" arbeiten eng mit den Vermittlern der AFK zusammen und fungieren als Integrationsmanager (Fallmanager).

Träger des Verbundes sind wiederum die nordhessischen Unternehmerverbände, die Gewerkschaft ver.di und die Stadt Kassel.

Begleiter/Unterstützer des Integrationsprozesses:
IHK, HWK, vhu-Verband (Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände e. V., Geschäftsstelle Nordhessen) hess. Unternehmerverbände, Einzelhandelsverband Nordhessen, Gewerkschaften und Universität Kassel)


Ca. 3.000 ALG 2-Bezieher in Kassel sind 50 Jahre und älter. In den ersten 3 Jahren sollen 1.500 Personen betreut werden, davon insgesamt 150 in Beschäftigungsverhältnisse von mindestens 9-monatiger Dauer untergebracht werden.

Die Betreuung und Unterstützung für die berufliche Wiedereingliederung dauert 6 Monate, beinhaltet einen Integrationsplan mit Zielvereinbarungen - auch als Eingliederungsvereinbarung bekannt -und besteht aus

  • einem Praktikum
  • individueller Qualifizierung
  • Beratung und Betreuung, um vorhandene, von der Qualifizierung unabhängige Vermittlungshemmnisse situations- und personenbezogen abzubauen


Bei Förderung der Existenzgründung durch ProGES (Pro Existenzgründungsberatung, -erhaltung, -sicherung der AFK) wird regelhaft geprüft, ob ein älterer Arbeitsuchender über eine gemeinnützige Arbeitsgelegenheit (Ein-Euro-Job?!) im Rahmen der lokalen Ökonomie als Berater seine Kompetenzen einem Existenzgründer zur Verfügung stellen kann.


Anmeldung zur Teilnahme am o. g. Projekt DON erfolgt über Fallmanager der AFK.

Wer Erfahrungen mit diesem oder anderen Projekten gemacht hat, kann sie uns gerne mitteilen.

27 Februar 2006

Stellenmarkt der AA

Diesen Erfahrungsbericht

"Stellenangebote = Mangelware
Was ist nur los auf dem Arbeitsvermittlungsmarkt 2004?"

haben wir schon im April 2004 unter
http://www.kei-kassel.gmxhome.de/.../erfahr-bericht/bericht9.htm veröffentlicht.

Am 27. Februar 2006, 16:36 - hat SPIEGEL ONLINE unter der URL:
http://www.spiegel.de/wirtschaft/0,1518,403459,00.html auch festgestellt:

"Stellenmarkt der Arbeitsagentur - Viele Angebote existieren gar nicht

Gerne wird der Arbeitslosenquote die Zahl der offenen Stellen gegenüber gestellt - dann hört sich die Misere nicht ganz so schlimm an. Tests haben jetzt allerdings ergeben, dass es rund ein Drittel der bei der Bundesagentur für Arbeit gemeldeten Jobangebote gar nichtgibt. ..."

21 Februar 2006

Rechtsbeistand

Das Bundesverfassungsgericht hat erneut betont, dass die Gerichte bei der Bewilligung von Prozesskostenhilfe (PKH) keine zu strengenMaßstäbe anlegen dürfen.

Zum Umgang mit Rechtsanwalt und Gericht s. hier:
http://www.kei-kassel.gmxhome.de/info/tipps2.htm

16 Februar 2006

Arbeitslose und Vogelgrippe

SPIEGEL ONLINE - 16. Februar 2006, 18:47

Ein-Euro-Jobs auf Rügen

Arbeitslose bergen verendete Grippe-Vögel

Die Vogelgrippe hat die Insel Rügen unvorbereitet getroffen. Die Behörden sind überlastet, es fehlt an Helfern zum Einsammeln der Kadaver. Der Landkreis fand eine unkomplizierte Lösung - und batArbeitslose um Mithilfe.

Hamburg/Stralsund - Vier Helfer, ein Auto, das war die Notmannschaft der Behörden auf Rügen - für die vielen Kadaver, die an schwer zugänglichen Stellen liegen, schlicht zu wenig. Denn es waren mehr tote Schwäne als erwartet. Mehr als 160 haben die Helfer schonweggeschafft. ...

15 Februar 2006

Freiwillige Arbeitslosenversicherung

Aus der HNA 17.01.2006
Neue freiwillige Arbeitslosenversicherung
Paragraph 28 a, III. Sozialgesetzbuch.

[...] Bislang konnten sich Gründungswillige kaum gegen das Risiko einer erneuten Arbeitslosigkeit absichern. Scheiterten sie, waren sie oft auf Sozialhilfe oder seit 2005 auf das Arbeitslosengeld II angewiesen. Um von der freiwilligen Arbeitslosenversicherung profitieren zu können, sind Voraussetzungen zu erfüllen: Vor dem Einstieg in die Selbständigkeit muss man sozialversichert beschäftigt gewesen sein, und dabei innerhalb der letzten 24 Monate mindestens zwölf Monate in die Arbeitslosenkasse eingezahlt haben. Oder man muss unmittelbar vor der Existenzgründung Arbeitslosengeld bezogen haben. [...]

Eine freiwillige Arbeitslosenversicherung ist für neue Gründer nur innerhalb des ersten Monats als Selbständiger möglich. [...] Einen neuen Anspruch auf Arbeitslosengeld erwirbt (man) erst nach mindestens zwölf Monaten Beitragszahlung [und] hätte ... aus den freiwilligen Beitragszahlungen als Selbständiger Anspruch auf sechs Monate Arbeitslosengeld (nach zwei Jahren freiwilliger Zahlung ein Jahr).

Bald Gerichtsgebuehren

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Sozialgerichtsgesetzes

Einführung von Gerichtsgebühren

Sozial verträgliche Gerichtsgebühren in pauschalierter Form für jedermann sollen die Eingangs- und Kostenflut im sozialgerichtlichenVerfahren eindämmen.

Am 13.02.2004 hat der Bundesrat mit einer breiten parteiübergreifenden Mehrheit die Einbringung des "Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Sozialgerichtsgesetzes" in Gestalt der Beschlussempfehlungen des Bundesratsausschusses für Arbeit und Sozialpolitik sowie des
Rechtsausschusses vom 06.02.2004 in den Bundestag beschlossen. Dieser hat am 27.05.2004 erstmalig über das Vorhaben beraten und eine Überweisung des Gesetzentwurfs an den Ausschuss für Gesundheit und Soziale Sicherung beschlossen. ...


s. auch hier:
Pressemitteilungen des Bundesrats Nr. 9 v. 10. 2. 2006
BR-Dr 45/06 (Beschluss): Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Sozialgerichtsgesetzes

Hartz IV-Aenderungen

Aus Freenet zu Hartz IV - Januar 2006

Wer ab 1. Februar Arbeitslosengeld beantragt, muss sich auf eine Reihe von Verschärfungen einstellen. Ursächlich hierfür sind ausgelaufene Übergangsfristen der vor gut zwei Jahren von Bundestag und Bundesrat beschlossenen Arbeitsmarktreformen. Freenet.de hat die
Änderungen für Sie zusammengefasst:

Einer der Kernpunkt ist die bereits Ende 2003 beschlossene Verkürzung der Bezugsdauer für ältere Arbeitslose. Jobsuchende über 55 Jahre haben künftig nur noch 18 Monate Anspruch auf Arbeitslosengeld (ALG)I. Unter 55 Jährige bekommen generell nur noch ein Jahr lang ALG I.

Wer innerhalb eines Jahres Sperrzeiten von insgesamt 21 Wochen ansammelt, verliert seinen Anspruch auf Arbeitslosengeld.

Arbeitslosen, die ohne wichtigen Grund selbst gekündigt haben, droht bereits eine Sperrzeit von zwölf Wochen. Sollten Arbeitslose zudem eine zumutbare Beschäftigung ablehnen, werden weitere Sperrzeiten verhängt. Eine einwöchige Sperrzeit wird seit Jahresanfang auch bei
Verstößen gegen die Meldepflicht verhängt. Arbeitslose müssen sich nun drei Monate vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses als arbeitssuchend melden, ausgenommen bei kurzfristigen Kündigungen. Zuvor wurde Arbeitslosen, die sich nicht rechtzeitig bei ihrer Arbeitsagentur
gemeldet hatten, nur das Arbeitslosengeld gekürzt.

Um überhaupt einen Anspruch auf Arbeitslosengeld zu erwerben, müssen Arbeitnehmer künftig innerhalb der letzten zwei Jahre versicherungspflichtige Zeiten von mindestens zwölf Monaten nachweisenkönnen.

Von drei auf zwei Jahre verkürzt wurde auch der so genannte Bestandsschutz, während dessen sich der Anspruch auf Arbeitslosengeldverbessern, aber nicht verschlechtern kann.

Wer sich selbstständig macht oder aufgrund der Pflege von Angehörigen nicht mehr sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist, kann sich künftig auf Antrag freiwillig weiter in der Arbeitslosenversicherung versichern. Neben den aktuellen Änderungen zeichnet sich zudem bereitsab, dass ab Juli 2006 keine neuen Ich-AGs mehr gefördert werden.

58er-Regelung verlaengert

VdK- Zeitung 2/06 Februar 2006
(fast vollständig, da eine gute Zusammenfassung)
58er-Regelung um zwei Jahre verlängert

Der Jahreswechsel hat einige wichtige Änderungen für 2006 gebracht. Unter anderem wurde die so genannte 58er Regelung um zwei Jahre verlängert. Arbeitslose über 58 Jahre brauchen sich nicht dem ersten Arbeitsmarkt zur Verfügung zu stellen und erhalten Arbeitslosengeld I
oder II mit der Aussicht, so bald wie möglich mit Abschlägen in den Ruhestand zu gehen.

Änderungen 2006 : Schärfere Regeln bei Arbeitsagenturen

Im Jahr 2006 ist mit vielen Änderungen für die Bürger zu rechnen...

Steuerfreibeträge... für Übergangsgelder und Übergangshilfen sowie für Abfindungen entfallen.

Eine Übergangsregelung sieht aus Vertrauensschutzgründen die Weiteranwendung der bisherigen begrenzten Steuerfreiheit vor für Entlassungen vor dem 1. Januar 2006, soweit die Abfindungen, Übergangsgelder und Übergangsbeihilfen dem Arbeitnehmer vor dem 1. Januar 2008 zufließen. Für die Berechnung der Steuer wird die Zahlung über fünf Jahre verteilt. Gestrichen wird der Sonderausgabenabzug für Steuerberatungskosten. Beraterkosten, die mit der Einkunftsermittlung nichts zu tun haben (Ausfüllen des Mantelbogens, Erbschaftsteuererklärung), werden steuerlich nicht mehr berücksichtigt. Das Arbeitslosengeld soll bei unter 55- Jährigen auf zwölf Monate begrenzt werden. Um einen Anspruch auf Arbeitslosengeld zu erwerben, müssen künftig Saisonarbeiter, Wehr- und Zivildienstleistende innerhalb der vergangenen zwei Jahre zwölf Monate der Sozialversicherungspflicht unterlegen haben. Ab Februar 2006 sollen Wehr- und Zivildienstleistende in der Arbeitslosenversicherung
versichert sein.

Jeder Arbeitnehmer, der seinen Arbeitsplatz verloren hat, hat die Pflicht, sich generell drei Monate vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses Arbeit suchend zu melden. Die Ich- AG- Regelung soll bis Mitte 2006 weiterlaufen. Die so genannte 58er- Regelung wird um zwei Jahre verlängert. Danach brauchen Arbeitslose über 58 sich nicht für den Arbeitsmarkt zur Verfügung zu stellen, erhalten Arbeitslosengeld 1 und II unter vereinfachten Bedingungen gegen die Zusicherung, zum frühestmöglichen Zeitpunkt mit Abschlägen in Rente zu gehen. Auch soll die Regelung, dass Arbeitgeber, die Arbeitslose über 55 Jahre neu einstellen, keine Arbeitslosenversicherung zahlen müssen,beibehalten werden.

Ab 2006 ändert sich die Beitragsbemessungsgrenze für die Renten- und Arbeitslosenversicherung im Westen auf 5250 Euro im Monat. Im Osten bleibt der Beitrag auf 4400 Euro bestehen. Die Beitragsbemessungsgrenze in der Kranken- und Pflegeversicherung wird in Ost und West 3562,50 Euro betragen. Es ist geplant, die Abführung der Sozialversicherungsbeiträge durch die Arbeitgeber 14 Tage früher zu realisieren, um die Zahlungsfähigkeit der Sozialkassen zu gewährleisten. In der Rente soll für den frühesten Beginn der vorzeitigen Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit die Altersgrenze stufenweise vom 60. auf das 63. Lebensjahr angehoben werden. Die Anhebung ist in Monatsschritten in den Jahren 2006 bis 2008 geplant. So könnte ein im Januar 1946 geborener Bürger Altersrente mit frühestens 60 Jahren und einem Monat und ein im Dezember 1948 geborener Bürger erst mit 63 Jahren eine Altersrente wegen Arbeitslosigkeit beziehen. Nicht mehr möglich soll ein Rentenbezug vor diesem Zeitpunkt sein- auch nicht bei höheren
Abschlägen. Versicherte, die vor dem 1. Januar 1952 geboren sind und die Beendigung des Arbeitsverhältnisses vor dem 1. Januar 2004 verbindlich vereinbart hatten, sollen Vertrauensschutz genießen. Diese und weitere Änderungen beziehungsweise Einschränkungen sind für oder ab 2006 geplant.

Kürzung für junge Arbeitslose

Aus der Frankfurter Rundschau - 12. Februar 2006 16:41 Uhr:

Hartz IV für junge Arbeitslose wird gekürzt

Berlin (dpa) - Die geplanten Änderungen bei Hartz IV treffen vor allem Arbeitslose unter 25 hart. Der «Bild»-Zeitung zufolge müssen sie nicht nur wieder bei den Eltern wohnen, sondern bekommen auch weniger Geld.

Als Angehörigen eines Mehrpersonenhaushaltes steht ihnen dann nur noch ein um etwa 20 Prozent gekürzter Regelsatz zu - das wären 276 Euro. Alleinstehende bekommen 345 Euro monatlich sowie die Kosten für Wohnung und Heizung. Union und SPD wollen die enorme Vermehrung der Haushaltejugendlicher Arbeitsloser aufhalten.

Änderungen 2006

Aus "PunktB, Aktionszeitung des DGB" - Jan. 2006: (Auszüge)
Wussten Sie schon,

* dass das Arbeitslosengeld I vom 1. Februar an nur noch zwölf Monate lang gezahlt wird? Über 55-Jährige erhalten es maximal 18 Monate. Anspruchsberechtigt ist jeder Arbeitslose, der innerhalb der letzten zwei Jahre zwölf Monate lang sozialversicherungspflichtigbeschäftigt war.

* dass die so genannte 58er Regelung bis Ende 2007 verlängert wird? Damit könne Arbeitslose, die 58 oder älter sind, Arbeitslosengeld beziehen, ohne sich auf eine Stelle vermitteln lassen
zu müssen.

* dass Abfindungen, die wegen Beendigung eines Arbeitsverhältnisses gezahlt werden, nicht mehr steuerfrei sind? Bisher betrug der Steuerfreibetrag maximal 11.000 Euro, ab sofort gilt
der gesamte Abfindungsbetrag als steuerpflichtiges Einkommen.

* dass die Altersgrenze für Frührentner von bisher 60 allmählich auf 63 Jahre heraufgesetzt wird? Der Übergang wird in Monatsschritten vollzogen und endet im Dezember 2008. Alle, die im Dezember 1949 geboren sind, können dann erst ab 63 Jahren in den vorzeitigenRuhestand gehen.

* dass Saisonkräfte ab dem kommenden Winter ein neues Kurzarbeitergeld erhalten? Die Neuregelung soll Beschäftigten in Land- und Forstwirtschaft zwischen Dezember und März ein Einkommen sichern. Für kinderlose Arbeitnehmerinnen beträgt es 60 Prozent des letzten
Nettoentgelts, für Saisonkräfte mit Kind 67 Prozent.

* dass alle BundesbürgerInnen jetzt Zugang zu amtlichen Informationen der Bundesbehörden erhalten? Dabei muss kein berechtigtes Interesse mehr nachgewiesen werden.