Berlin - In der Zeitarbeitsbranche soll schon zum Herbst 2006 ein einheitlicher Mindestlohn gelten. Vorgesehen sei ein Mindestlohn für einfache, ungelernte Tätigkeiten in Höhe von 7,00 Euro in Westdeutschland und von 6,10 Euro in Ostdeutschland und Berlin. Dieser Tarifvertrag soll aber laut Vertrag erst dann Wirkung entfalten, wenn "die Arbeitnehmerüberlassung in den sachlichen Anwendungsbereich des Arbeitnehmerentsendegesetzes aufgenommen wird".
Die Einigung trägt nach Angaben des Bundesverbandes Zeitarbeit ausschließlich den besonderen Bedingungen der Zeitarbeitsbranche Rechnung und ist keine Vorwegnahme in Bezug auf einen eventuellen gesetzlichen Mindestlohn.
--