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Die Kasseler Erwerbslosen-Initiativen sind ein Zusammenschluss von Arbeitslosen und Sozialhilfeempfängern in Kassel und Umgebung seit Februar 1998.


Die Webseiten und dieser Blog werden noch als Archiv geführt.

15 Februar 2006

Hartz IV-Aenderungen

Aus Freenet zu Hartz IV - Januar 2006

Wer ab 1. Februar Arbeitslosengeld beantragt, muss sich auf eine Reihe von Verschärfungen einstellen. Ursächlich hierfür sind ausgelaufene Übergangsfristen der vor gut zwei Jahren von Bundestag und Bundesrat beschlossenen Arbeitsmarktreformen. Freenet.de hat die
Änderungen für Sie zusammengefasst:

Einer der Kernpunkt ist die bereits Ende 2003 beschlossene Verkürzung der Bezugsdauer für ältere Arbeitslose. Jobsuchende über 55 Jahre haben künftig nur noch 18 Monate Anspruch auf Arbeitslosengeld (ALG)I. Unter 55 Jährige bekommen generell nur noch ein Jahr lang ALG I.

Wer innerhalb eines Jahres Sperrzeiten von insgesamt 21 Wochen ansammelt, verliert seinen Anspruch auf Arbeitslosengeld.

Arbeitslosen, die ohne wichtigen Grund selbst gekündigt haben, droht bereits eine Sperrzeit von zwölf Wochen. Sollten Arbeitslose zudem eine zumutbare Beschäftigung ablehnen, werden weitere Sperrzeiten verhängt. Eine einwöchige Sperrzeit wird seit Jahresanfang auch bei
Verstößen gegen die Meldepflicht verhängt. Arbeitslose müssen sich nun drei Monate vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses als arbeitssuchend melden, ausgenommen bei kurzfristigen Kündigungen. Zuvor wurde Arbeitslosen, die sich nicht rechtzeitig bei ihrer Arbeitsagentur
gemeldet hatten, nur das Arbeitslosengeld gekürzt.

Um überhaupt einen Anspruch auf Arbeitslosengeld zu erwerben, müssen Arbeitnehmer künftig innerhalb der letzten zwei Jahre versicherungspflichtige Zeiten von mindestens zwölf Monaten nachweisenkönnen.

Von drei auf zwei Jahre verkürzt wurde auch der so genannte Bestandsschutz, während dessen sich der Anspruch auf Arbeitslosengeldverbessern, aber nicht verschlechtern kann.

Wer sich selbstständig macht oder aufgrund der Pflege von Angehörigen nicht mehr sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist, kann sich künftig auf Antrag freiwillig weiter in der Arbeitslosenversicherung versichern. Neben den aktuellen Änderungen zeichnet sich zudem bereitsab, dass ab Juli 2006 keine neuen Ich-AGs mehr gefördert werden.

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