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Die Kasseler Erwerbslosen-Initiativen sind ein Zusammenschluss von Arbeitslosen und Sozialhilfeempfängern in Kassel und Umgebung seit Februar 1998.


Die Webseiten und dieser Blog werden noch als Archiv geführt.

02 Juli 2007

Fahrkosten zur ARGE

Vorausblick: Fahrkosten zur ARGE

Ist die Festlegung einer Bagatellgrenze in Höhe von 6 EUR für die  Erstattung von Fahrkosten zur Wahrnehmung eines Melde- bzw Beratungstermins durch einen Leistungsbezieher nach SGB 2 grundsätzlich zulässig?

Dieser Frage wird sich das Bundessozialgericht demnächst widmen, nachdem das Landessozialgericht Bayern am 18.08.2006 entschieden hatte, die Entscheidung der zuständigen ARGE, grundsätzlich erst Fahrkosten zu erstatten, die einen Betrag von 6,00 EUR übersteigen, rechtswidrig ist, weil 6,00 EUR nahezu der Hälfte des Tagessatz eines Alg II-Empfängers von 11,50 EUR darstellen. (AZ: L 7 AS 93/06 ER)

Genauer nachzulesen unter:

http://www.flegel-g.de/Entscheidungen/
L 7 AS 93-06.html

oder

http://www.bsg.bund.de/cln_048/nn_138176/
SharedDocs/Publikationen/Rechtsfragen/Senat__7b,
templateId=raw,property=publicationFile.pdf/Senat_7b.pdf

Warum? Damit könnten alle, denen Fahrtkosten abgelehnt wurden nach, diese Entscheidung überprüfen lassen.

Siehe dazu:

http://www.tacheles-sozialhilfe.de/forum/default.asp?
FacId=513446
 
 

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385 Euro Warmmiete

 
385 Euro Warmmiete sind in Hannover angemessen

Eine Wohnung für einen alleinstehenden Hartz-IV-Empfänger in Hannover darf 385 Euro Warmmiete kosten. Das hat das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen in Celle entschieden. Eine 52 Jahre alte Frau hatte gegen die Arbeitsagentur geklagt, weil diese sie aufgefordert hatte, in eine günstigere Wohnung umzuziehen. Die Agentur hatte zuvor die Zuschüsse für die Warmmiete von 528 auf 328 Euro gekürzt. Der Senat halte eine monatliche Warmmiete von 385 Euro in Hannover für angemessen (Az.: L7AS494/05).

(Aus der Zeitung des VDK 5/Juni 2007)
 

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