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Hartz-IV-Empfänger müssen künftig damit rechnen, dass die zuständigen Arbeitsagenturen auch ohne ihr Wissen ihre Kontendaten abfragen - und
damit das Einkommen überprüfen.
[...] Möglich wird den Jobcentern das durch die Reform der Unternehmensteuerreform. Die Bundesregierung erwarte, dass das
Instrument rege genutzt wird [...].
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Bisher wird die Kontoabfrage vor allem von Finanzämtern, dem Zoll und der Polizei genutzt, um Straftaten wie Steuerhinterziehung und
Geldwäsche zu bekämpfen. Auch einige Sozialbehörden dürfen seit April 2005 auf diesem Weg Informationen über Kontonummern von
Leistungsempfängern abfragen. Jobcentern, die Ansprüche von Langzeitarbeitslosen auf Arbeitslosengeld II prüfen, waren solche
Abfragen bisher ausdrücklich untersagt.
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SPIEGEL 19. Juli 2007
URL: http://www.spiegel.de/wirtschaft/0,1518,495323,00.html