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Die Kasseler Erwerbslosen-Initiativen sind ein Zusammenschluss von Arbeitslosen und Sozialhilfeempfängern in Kassel und Umgebung seit Februar 1998.


Die Webseiten und dieser Blog werden noch als Archiv geführt.

16 Februar 2006

Arbeitslose und Vogelgrippe

SPIEGEL ONLINE - 16. Februar 2006, 18:47

Ein-Euro-Jobs auf Rügen

Arbeitslose bergen verendete Grippe-Vögel

Die Vogelgrippe hat die Insel Rügen unvorbereitet getroffen. Die Behörden sind überlastet, es fehlt an Helfern zum Einsammeln der Kadaver. Der Landkreis fand eine unkomplizierte Lösung - und batArbeitslose um Mithilfe.

Hamburg/Stralsund - Vier Helfer, ein Auto, das war die Notmannschaft der Behörden auf Rügen - für die vielen Kadaver, die an schwer zugänglichen Stellen liegen, schlicht zu wenig. Denn es waren mehr tote Schwäne als erwartet. Mehr als 160 haben die Helfer schonweggeschafft. ...

15 Februar 2006

Freiwillige Arbeitslosenversicherung

Aus der HNA 17.01.2006
Neue freiwillige Arbeitslosenversicherung
Paragraph 28 a, III. Sozialgesetzbuch.

[...] Bislang konnten sich Gründungswillige kaum gegen das Risiko einer erneuten Arbeitslosigkeit absichern. Scheiterten sie, waren sie oft auf Sozialhilfe oder seit 2005 auf das Arbeitslosengeld II angewiesen. Um von der freiwilligen Arbeitslosenversicherung profitieren zu können, sind Voraussetzungen zu erfüllen: Vor dem Einstieg in die Selbständigkeit muss man sozialversichert beschäftigt gewesen sein, und dabei innerhalb der letzten 24 Monate mindestens zwölf Monate in die Arbeitslosenkasse eingezahlt haben. Oder man muss unmittelbar vor der Existenzgründung Arbeitslosengeld bezogen haben. [...]

Eine freiwillige Arbeitslosenversicherung ist für neue Gründer nur innerhalb des ersten Monats als Selbständiger möglich. [...] Einen neuen Anspruch auf Arbeitslosengeld erwirbt (man) erst nach mindestens zwölf Monaten Beitragszahlung [und] hätte ... aus den freiwilligen Beitragszahlungen als Selbständiger Anspruch auf sechs Monate Arbeitslosengeld (nach zwei Jahren freiwilliger Zahlung ein Jahr).

Bald Gerichtsgebuehren

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Sozialgerichtsgesetzes

Einführung von Gerichtsgebühren

Sozial verträgliche Gerichtsgebühren in pauschalierter Form für jedermann sollen die Eingangs- und Kostenflut im sozialgerichtlichenVerfahren eindämmen.

Am 13.02.2004 hat der Bundesrat mit einer breiten parteiübergreifenden Mehrheit die Einbringung des "Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Sozialgerichtsgesetzes" in Gestalt der Beschlussempfehlungen des Bundesratsausschusses für Arbeit und Sozialpolitik sowie des
Rechtsausschusses vom 06.02.2004 in den Bundestag beschlossen. Dieser hat am 27.05.2004 erstmalig über das Vorhaben beraten und eine Überweisung des Gesetzentwurfs an den Ausschuss für Gesundheit und Soziale Sicherung beschlossen. ...


s. auch hier:
Pressemitteilungen des Bundesrats Nr. 9 v. 10. 2. 2006
BR-Dr 45/06 (Beschluss): Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Sozialgerichtsgesetzes

Hartz IV-Aenderungen

Aus Freenet zu Hartz IV - Januar 2006

Wer ab 1. Februar Arbeitslosengeld beantragt, muss sich auf eine Reihe von Verschärfungen einstellen. Ursächlich hierfür sind ausgelaufene Übergangsfristen der vor gut zwei Jahren von Bundestag und Bundesrat beschlossenen Arbeitsmarktreformen. Freenet.de hat die
Änderungen für Sie zusammengefasst:

Einer der Kernpunkt ist die bereits Ende 2003 beschlossene Verkürzung der Bezugsdauer für ältere Arbeitslose. Jobsuchende über 55 Jahre haben künftig nur noch 18 Monate Anspruch auf Arbeitslosengeld (ALG)I. Unter 55 Jährige bekommen generell nur noch ein Jahr lang ALG I.

Wer innerhalb eines Jahres Sperrzeiten von insgesamt 21 Wochen ansammelt, verliert seinen Anspruch auf Arbeitslosengeld.

Arbeitslosen, die ohne wichtigen Grund selbst gekündigt haben, droht bereits eine Sperrzeit von zwölf Wochen. Sollten Arbeitslose zudem eine zumutbare Beschäftigung ablehnen, werden weitere Sperrzeiten verhängt. Eine einwöchige Sperrzeit wird seit Jahresanfang auch bei
Verstößen gegen die Meldepflicht verhängt. Arbeitslose müssen sich nun drei Monate vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses als arbeitssuchend melden, ausgenommen bei kurzfristigen Kündigungen. Zuvor wurde Arbeitslosen, die sich nicht rechtzeitig bei ihrer Arbeitsagentur
gemeldet hatten, nur das Arbeitslosengeld gekürzt.

Um überhaupt einen Anspruch auf Arbeitslosengeld zu erwerben, müssen Arbeitnehmer künftig innerhalb der letzten zwei Jahre versicherungspflichtige Zeiten von mindestens zwölf Monaten nachweisenkönnen.

Von drei auf zwei Jahre verkürzt wurde auch der so genannte Bestandsschutz, während dessen sich der Anspruch auf Arbeitslosengeldverbessern, aber nicht verschlechtern kann.

Wer sich selbstständig macht oder aufgrund der Pflege von Angehörigen nicht mehr sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist, kann sich künftig auf Antrag freiwillig weiter in der Arbeitslosenversicherung versichern. Neben den aktuellen Änderungen zeichnet sich zudem bereitsab, dass ab Juli 2006 keine neuen Ich-AGs mehr gefördert werden.

58er-Regelung verlaengert

VdK- Zeitung 2/06 Februar 2006
(fast vollständig, da eine gute Zusammenfassung)
58er-Regelung um zwei Jahre verlängert

Der Jahreswechsel hat einige wichtige Änderungen für 2006 gebracht. Unter anderem wurde die so genannte 58er Regelung um zwei Jahre verlängert. Arbeitslose über 58 Jahre brauchen sich nicht dem ersten Arbeitsmarkt zur Verfügung zu stellen und erhalten Arbeitslosengeld I
oder II mit der Aussicht, so bald wie möglich mit Abschlägen in den Ruhestand zu gehen.

Änderungen 2006 : Schärfere Regeln bei Arbeitsagenturen

Im Jahr 2006 ist mit vielen Änderungen für die Bürger zu rechnen...

Steuerfreibeträge... für Übergangsgelder und Übergangshilfen sowie für Abfindungen entfallen.

Eine Übergangsregelung sieht aus Vertrauensschutzgründen die Weiteranwendung der bisherigen begrenzten Steuerfreiheit vor für Entlassungen vor dem 1. Januar 2006, soweit die Abfindungen, Übergangsgelder und Übergangsbeihilfen dem Arbeitnehmer vor dem 1. Januar 2008 zufließen. Für die Berechnung der Steuer wird die Zahlung über fünf Jahre verteilt. Gestrichen wird der Sonderausgabenabzug für Steuerberatungskosten. Beraterkosten, die mit der Einkunftsermittlung nichts zu tun haben (Ausfüllen des Mantelbogens, Erbschaftsteuererklärung), werden steuerlich nicht mehr berücksichtigt. Das Arbeitslosengeld soll bei unter 55- Jährigen auf zwölf Monate begrenzt werden. Um einen Anspruch auf Arbeitslosengeld zu erwerben, müssen künftig Saisonarbeiter, Wehr- und Zivildienstleistende innerhalb der vergangenen zwei Jahre zwölf Monate der Sozialversicherungspflicht unterlegen haben. Ab Februar 2006 sollen Wehr- und Zivildienstleistende in der Arbeitslosenversicherung
versichert sein.

Jeder Arbeitnehmer, der seinen Arbeitsplatz verloren hat, hat die Pflicht, sich generell drei Monate vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses Arbeit suchend zu melden. Die Ich- AG- Regelung soll bis Mitte 2006 weiterlaufen. Die so genannte 58er- Regelung wird um zwei Jahre verlängert. Danach brauchen Arbeitslose über 58 sich nicht für den Arbeitsmarkt zur Verfügung zu stellen, erhalten Arbeitslosengeld 1 und II unter vereinfachten Bedingungen gegen die Zusicherung, zum frühestmöglichen Zeitpunkt mit Abschlägen in Rente zu gehen. Auch soll die Regelung, dass Arbeitgeber, die Arbeitslose über 55 Jahre neu einstellen, keine Arbeitslosenversicherung zahlen müssen,beibehalten werden.

Ab 2006 ändert sich die Beitragsbemessungsgrenze für die Renten- und Arbeitslosenversicherung im Westen auf 5250 Euro im Monat. Im Osten bleibt der Beitrag auf 4400 Euro bestehen. Die Beitragsbemessungsgrenze in der Kranken- und Pflegeversicherung wird in Ost und West 3562,50 Euro betragen. Es ist geplant, die Abführung der Sozialversicherungsbeiträge durch die Arbeitgeber 14 Tage früher zu realisieren, um die Zahlungsfähigkeit der Sozialkassen zu gewährleisten. In der Rente soll für den frühesten Beginn der vorzeitigen Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit die Altersgrenze stufenweise vom 60. auf das 63. Lebensjahr angehoben werden. Die Anhebung ist in Monatsschritten in den Jahren 2006 bis 2008 geplant. So könnte ein im Januar 1946 geborener Bürger Altersrente mit frühestens 60 Jahren und einem Monat und ein im Dezember 1948 geborener Bürger erst mit 63 Jahren eine Altersrente wegen Arbeitslosigkeit beziehen. Nicht mehr möglich soll ein Rentenbezug vor diesem Zeitpunkt sein- auch nicht bei höheren
Abschlägen. Versicherte, die vor dem 1. Januar 1952 geboren sind und die Beendigung des Arbeitsverhältnisses vor dem 1. Januar 2004 verbindlich vereinbart hatten, sollen Vertrauensschutz genießen. Diese und weitere Änderungen beziehungsweise Einschränkungen sind für oder ab 2006 geplant.

Kürzung für junge Arbeitslose

Aus der Frankfurter Rundschau - 12. Februar 2006 16:41 Uhr:

Hartz IV für junge Arbeitslose wird gekürzt

Berlin (dpa) - Die geplanten Änderungen bei Hartz IV treffen vor allem Arbeitslose unter 25 hart. Der «Bild»-Zeitung zufolge müssen sie nicht nur wieder bei den Eltern wohnen, sondern bekommen auch weniger Geld.

Als Angehörigen eines Mehrpersonenhaushaltes steht ihnen dann nur noch ein um etwa 20 Prozent gekürzter Regelsatz zu - das wären 276 Euro. Alleinstehende bekommen 345 Euro monatlich sowie die Kosten für Wohnung und Heizung. Union und SPD wollen die enorme Vermehrung der Haushaltejugendlicher Arbeitsloser aufhalten.

Änderungen 2006

Aus "PunktB, Aktionszeitung des DGB" - Jan. 2006: (Auszüge)
Wussten Sie schon,

* dass das Arbeitslosengeld I vom 1. Februar an nur noch zwölf Monate lang gezahlt wird? Über 55-Jährige erhalten es maximal 18 Monate. Anspruchsberechtigt ist jeder Arbeitslose, der innerhalb der letzten zwei Jahre zwölf Monate lang sozialversicherungspflichtigbeschäftigt war.

* dass die so genannte 58er Regelung bis Ende 2007 verlängert wird? Damit könne Arbeitslose, die 58 oder älter sind, Arbeitslosengeld beziehen, ohne sich auf eine Stelle vermitteln lassen
zu müssen.

* dass Abfindungen, die wegen Beendigung eines Arbeitsverhältnisses gezahlt werden, nicht mehr steuerfrei sind? Bisher betrug der Steuerfreibetrag maximal 11.000 Euro, ab sofort gilt
der gesamte Abfindungsbetrag als steuerpflichtiges Einkommen.

* dass die Altersgrenze für Frührentner von bisher 60 allmählich auf 63 Jahre heraufgesetzt wird? Der Übergang wird in Monatsschritten vollzogen und endet im Dezember 2008. Alle, die im Dezember 1949 geboren sind, können dann erst ab 63 Jahren in den vorzeitigenRuhestand gehen.

* dass Saisonkräfte ab dem kommenden Winter ein neues Kurzarbeitergeld erhalten? Die Neuregelung soll Beschäftigten in Land- und Forstwirtschaft zwischen Dezember und März ein Einkommen sichern. Für kinderlose Arbeitnehmerinnen beträgt es 60 Prozent des letzten
Nettoentgelts, für Saisonkräfte mit Kind 67 Prozent.

* dass alle BundesbürgerInnen jetzt Zugang zu amtlichen Informationen der Bundesbehörden erhalten? Dabei muss kein berechtigtes Interesse mehr nachgewiesen werden.