Über mich
- Kasseler Erwerbslosen - Initiativen
- Germany
- Die Kasseler Erwerbslosen-Initiativen sind ein Zusammenschluss von Arbeitslosen und Sozialhilfeempfängern in Kassel und Umgebung seit Februar 1998.
Die Webseiten und dieser Blog werden noch als Archiv geführt.
12 Dezember 2007
Fahrtkosten zur Arge
Das Bundessozialgericht in Kassel hat in dieser Woche erneut die Rechte von Hartz IV Empfängern gestärkt. Die bisherige Regelung der Ämter war es, Fahrtkosten unter 6 Euro nicht zu erstatten. Diese Regelung wurde bei den zuständigen Ämtern als Bagatellgrenze geführt. Ein Betroffener wurde von der Arbeitsgemeinschaft für Beschäftigung Augsburg abgewiesen, der die Fahrtkosten in Höhe von 1,76 Euro zurück verlangte. Lesen Sie den ganzen Artikel:
http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/0344e199ff0881e09.php
Wertgrenze fuer Autos
7500-Euro-Wertgrenze für Autos von Hartz-IV-Empfängern
Autos von Hartz-IV-Empfängem dürfen einen Wert von 7500 Euro nicht überschreiten. Diese Grenze hat das Kasseler Bundessozialgericht in einem Musterverfahren gezogen und damit das bisherige Limit deutlich angehoben. [...]
(Az.: B 14/7 b AS 66/06 R).
Die Bundesrichter orientierten sich an der Kraftfahrzeughilfeverordnung, die einen Wert von 9500 Euro für die Autos behinderter Arbeitnehmer festsetzt. Da der Gesetzgeber für die Hartz-Empfänger den Lebensstandard der unteren 20 Prozent der Bevölkerung zugrunde gelegt* habe, sei ein Wert von 7500 Euro angemessen. Ist das Auto teurer, müsse es als Vermögen gelten.
[...]
*Anmerkung: Schön, daß man das so einmal erfährt.
--
11 Dezember 2007
Mietkaution
Empfänger des Arbeitslosengeldes II müssen beim Einzug in eine neue Wohnung eine eventuelle Mietkaution nicht aus eigener Tasche zahlen. Ein vom Staat gewährtes Darlehen dürfe in diesem Fall nicht mit den Grundsicherungsleistungen verrechnet werden, urteilte das Hessische Landessozialgericht in Darmstadt in einer kürzlich veröffentlichten Entscheidung ( AZ: L 6 AS 145 / 07 ).
Der Landkreis Kassel hatte in dem konkreten Fall von einem Hartz IV - Empfänger verlangt, das für die Mietkaution gewährte Darlehen mit monatlichen Raten von jeweils 50 Euro abzustottern. Das sahen die Richter des Landessozialgerichtes jedoch als rechtswidrig an. Das Darlehen müsse für den Empfänger zins - und tilgungsfrei bleiben, betonte das Gericht und wies auf das gesetzlich abgesicherte Existenzminimum hin. Für den Landkreis entstehe zudem kein Schaden, da vertraglich die Kaution ohnehin an ihn als Leistungsträger zurückgezahlt werden sollte.
dpa
(Aus der SOVD- Zeitung November 2007)
--
03 November 2007
58er Regelung ab 1.1.2008
Was tun, wenn die Zwangsverrentung droht? (Stand 1.11.2007)
Ab dem 1.1.2008 droht älteren Arbeitnehmern die Zwangsverrentung mit Abschlägen von bis zu 18 Prozent. Dies betrifft ältere Kollegen, die arbeitslos werden und Arbeitslosengeld (ALG) II beantragen müssen, weil sie die notwendige Vorbeschäftigungszeit von mindestens 12 Monaten in den letzten beiden Jahren nicht erfüllen. Betroffen sind aber auch gering verdienende Arbeitnehmer und vor allem Mini-Jobber, die ergänzend ALG II beziehen müssen (so genannte Aufstocker). Mehr dazu unter erwerbslos.de
Die Koordinierungsstelle gewerkschaftlicher Arbeitslosengruppen (KOS) rät Arbeitslosengeld Eins Empfängern, die mindestens das achtundfünfizigste (58) Lebensjahr erreicht haben, schnell zu handeln, da ansonsten die Armuts- Zwangsverrentung droht. Dazu heißt es: Geringverdiener und Bezieher von Arbeitslosengeld I, die einen bestehenden Anspruch auf ergänzendes ALG II bisher nicht wahrgenommen haben, sollten noch in diesem Jahr einen Antrag stellen. Das rät die Koordinierungsstelle gewerkschaftlicher Arbeitslosengruppen (KOS) allen Älteren ab 58 Jahren.
S. http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/0344e199fd0b59606.php
---
Durch den Wegfall der sogenannten 58er-Regelung zum 1. Januar 2008 droht Arbeitslosen, die erstmals nach dem 1. Januar einen Anspruch auf ALG II haben, eine Zwangsverrentung. Hintergrund ist, dass § 5 SGB II der "Grundsicherung für Arbeitssuchende" (ALG II) als steuerfinanzierter Leistung gegenüber anderen Sozialleistungen eine Nachrangigkeit zuordnet. Auch vorgezogene Altersrenten können somit vorrangig sein. Bis zum 31. Dezember 2007 sind diejenigen davor geschützt, eine vorgezogene Altersrente zu beantragen, die noch in diesem Jahr die Voraussetzungen für eine 58er-Erklärung erfüllen [...].
Diese Regelungen fallen zum 1. Januar 2008 weg. [...]
(Aus der SOVD- Zeitung Dezember 2007)
28 Oktober 2007
Widerspruch ALG 2-Bescheid Regelsatz-Klage
s. dazu:
- von http://www.gegen-hartz.de
"Überprüfungsantrag nach SGB X § 44" - u. Verfassungsklage zum ALG II Regelsatz
- Musterwiderspruch vom DGB
- u. direkter Download-Link: Musterbrief für den Widerspruch gegen die Höhe des ALG II-Regelsatzes Download 'Widerspruch gegen Alg II-Regelsatz' (25.1 KB Bytes)
- Infos auch bei Tacheles unter:
http://www.tacheles-sozialhilfe.de/harry/view.asp?ID=1687
08 Oktober 2007
Einkommen gestiegen - Kaufkraft gesunken
Aus Plus wird Minus
[...] Die durchschnittlichen Bruttomonatsverdienste je Arbeitnehmer erhöhten sich von 1643 Euro im Jahr 1991 auf schätzungsweise 2270 Euro im Jahr 2007, das ist ein Plus von 38 Prozent. Und auch netto [...] kann sich die Entwicklung sehen lassen: Plus 30 Prozent (von 1141 auf 1480 Euro) lautet das Ergebnis im Vergleich zu 1991.
Berücksichtigt man jedoch die Geldentwertung durch den Anstieg der Verbraucherpreise, dann wird aus dem Einkommensfortschritt ein Einkommensrückschritt. Denn die Kaufkraft der Nettomonatsverdienste ist im Jahr 2007 um rund 60 Euro niedriger als im Jahr 1991.
--
25 September 2007
Keine Bezahlung von Ueberstunden
Während einer Erprobung haben Empfänger des Arbeitslosengelds II nach einem Urteil des hessischen Landessozialgerichts keinen Anspruch auf die Bezahlung von Überstunden.
Zwischen dem Betrieb und dem zu erprobenden Arbeitslosen entstehe keinerlei Rechtsbeziehung, begründete das Gericht sein am Freitag in Darmstadt veröffentlichtes Urteil. [...]
Der Kläger könne sich höchstens an die Arbeitsagentur wenden, wenn er meine, zu stark beansprucht worden zu sein, erklärten die Richter. Ein Überstundenverbot für Probearbeiter gebe es nicht. Es sei im Gegenteil
eher so, dass auch die Belastbarkeit des Arbeitnehmers und seine Bereitschaft zu Mehrarbeit Gegenstand der Belastungsprobe sein könnten. [...] (Az.: 12 Sa 772/06)
(Aus der Zeitung des VDK 9/September 2007)
--
02 September 2007
Eigentumswohnung und Mietspiegel
Größe der Eigentumswohnung
[...] Eigentumswohnungen sind nicht unangemessen groß, wenn die Wohnfläche bei einem Haushalt von vier Personen 120 Quadratmeter beträgt. Bei einer Belegung der Wohnung mit bis zu zwei Personen ist die Grenze auf 80 Quadratmeter festzusetzen; eine weitere Reduzierung bei Belegung mit nur einer Person kommt im Regenfall nicht in Betracht.
Bundessozialgericht, Urteil vom 7. November 2006 - B 7b AS 2/05 R
- - -
Mietspiegel ist Richtschnur
Sieht die Behörde eine vertraglich vereinbarte Miete als zu hoch an, so muss sie durch Vorlage von Mietspiegeln nachweisen, dass in der Stadt günstigerer Wohnraum vorhanden ist. Der Verweis auf einzelne Angebote in Zeitungsannoncen ist in der Regel nicht ausreichend, weil der Leistungsbezieher ansonsten ständig unter Umzugsdruck stehen würde, sobald ein Vermieter eine preiswertere Wohnung anbietet.
Landessozialgericht Nieders.- Bremen, Urteil vom 24. April 2007 - L 7 AS 494/05
- - -
--
14 August 2007
Hartz IV - Klagewelle
gibt es zwiespältige Meldungen:
1) Hartz IV - Klagewelle
Im ersten Halbjahr betrafen von den 14 126 neu eingereichten Klagen am Berliner Sozialgericht rund 55 Prozent, ... Hartz-IV- Regelungen und -Entscheidungen. Zurzeit geht es weniger um die Höhe des Regelsatzes. Zehn bis 20 Prozent der Klagen betreffen die Untätigkeit der Behörden. Weitere Schwerpunkte bilden Unterhalt für nichteheliche Lebensgemeinschaften und Mieten. [...]
2) Rechnungshöfe kritisieren Jobcenter
Als zu großzügig kritisieren immer öfter Rechnungshöfe die Praxis der Jobcenter bei der Übernahme der Wohnkosten. [...] Die Leistungen für Unterkunft und Heizung seien überdurchschnittlich hoch. Auch der Berliner Rechnungshof kritisiert zu großzügige Obergrenzen und Mängel bei Kontrollen und Umsetzungen. [...]
Dieses Problem kann nach Auffassung des Deutschen Mieterbundes leicht gelöst werden. Die Jobcenter müssten die Mietervereine einschalten oder für Mieter den Mitgliedsbeitrag übernehmen. Eine entsprechende Gesetzesinitiative hat Die Linke im Bundestag eingebracht (BT Drs. 16/5247). Eine Entscheidung steht hier noch aus.
Aktuelle Urteile
Bei der Prüfung, welche Wohnkosten angemessen sind, kommt es auf die Verhältnisse am jeweiligen Wohnort an. Der Umzug in einen anderen Wohnort und die damit verbundene Aufgabe des bisherigen sozialen Umfeldes ist im Regelfall nicht zuzumuten. Eine Herabsetzung der bisher gezahlten Unterkunftskosten auf ein an gemessenes Maß setzt voraus, dass dem Arbeitslosengeld-II- Empfänger eine konkrete Unterkunftsalternative zur Verfügung steht (Bundessozialgericht B 7b AS 18/06 R und B 7b AS 10/06 R).
Mietnebenkosten müssen grundsätzlich in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen übernommen werden. Pauschalierungen sind nicht statthaft. [...] (Bundessozialgericht B 7b AS 8/06 R).
--
Rueckzahlungen nicht von Bedarfsgemeinschaften
Kommunen und Arbeitsagenturen können Rückzahlungen von Leistungen nach Hartz IV nur von einzelnen Empfängern, nicht aber von sogenannten Bedarfsgemeinschaften verlangen.
Das hat jetzt das Hessische Landessozialgericht im Fall eines Arbeitslosen aus Kassel entschieden, der nach Ansicht der Behörden rund 1500 Euro zurückzahlen sollte, die seine Familie zu Unrecht erhalten habe. Es gebe jedoch immer nur individuelle Ansprüche und niemals Gesamtansprüche der Bedarfsgemeinschaft, so dass auch Erstattungen jeweils nur individuell verlangt werden könnten, erläuterten die Darmstädter Richter ihre Entscheidung (AZ: L 9 AS 33/06).
In dem vorliegenden Fall einer Familie mit zwei Kindern verneinten die Richter dabei generell einen Rückforderungsanspruch für die Vergangenheit. Die Leistungen könnten allenfalls für die Zukunft neu
festgesetzt werden. dpa
(Aus der SOVD- Zeitung Juli 2007)
--
20 Juli 2007
Kontenabfrage
[...]
Hartz-IV-Empfänger müssen künftig damit rechnen, dass die zuständigen Arbeitsagenturen auch ohne ihr Wissen ihre Kontendaten abfragen - und
damit das Einkommen überprüfen.
[...] Möglich wird den Jobcentern das durch die Reform der Unternehmensteuerreform. Die Bundesregierung erwarte, dass das
Instrument rege genutzt wird [...].
[...]
Bisher wird die Kontoabfrage vor allem von Finanzämtern, dem Zoll und der Polizei genutzt, um Straftaten wie Steuerhinterziehung und
Geldwäsche zu bekämpfen. Auch einige Sozialbehörden dürfen seit April 2005 auf diesem Weg Informationen über Kontonummern von
Leistungsempfängern abfragen. Jobcentern, die Ansprüche von Langzeitarbeitslosen auf Arbeitslosengeld II prüfen, waren solche
Abfragen bisher ausdrücklich untersagt.
[...]
SPIEGEL 19. Juli 2007
URL: http://www.spiegel.de/wirtschaft/0,1518,495323,00.html
02 Juli 2007
Fahrkosten zur ARGE
Ist die Festlegung einer Bagatellgrenze in Höhe von 6 EUR für die Erstattung von Fahrkosten zur Wahrnehmung eines Melde- bzw Beratungstermins durch einen Leistungsbezieher nach SGB 2 grundsätzlich zulässig?
Dieser Frage wird sich das Bundessozialgericht demnächst widmen, nachdem das Landessozialgericht Bayern am 18.08.2006 entschieden hatte, die Entscheidung der zuständigen ARGE, grundsätzlich erst Fahrkosten zu erstatten, die einen Betrag von 6,00 EUR übersteigen, rechtswidrig ist, weil 6,00 EUR nahezu der Hälfte des Tagessatz eines Alg II-Empfängers von 11,50 EUR darstellen. (AZ: L 7 AS 93/06 ER)
Genauer nachzulesen unter:
http://www.flegel-g.de/Entscheidungen/
L 7 AS 93-06.html
oder
http://www.bsg.bund.de/cln_048/nn_138176/
SharedDocs/Publikationen/Rechtsfragen/Senat__7b,
templateId=raw,property=publicationFile.pdf/Senat_7b.pdf
Warum? Damit könnten alle, denen Fahrtkosten abgelehnt wurden nach, diese Entscheidung überprüfen lassen.
Siehe dazu:
http://www.tacheles-sozialhilfe.de/forum/default.asp?
FacId=513446
--
385 Euro Warmmiete
385 Euro Warmmiete sind in Hannover angemessen
Eine Wohnung für einen alleinstehenden Hartz-IV-Empfänger in Hannover darf 385 Euro Warmmiete kosten. Das hat das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen in Celle entschieden. Eine 52 Jahre alte Frau hatte gegen die Arbeitsagentur geklagt, weil diese sie aufgefordert hatte, in eine günstigere Wohnung umzuziehen. Die Agentur hatte zuvor die Zuschüsse für die Warmmiete von 528 auf 328 Euro gekürzt. Der Senat halte eine monatliche Warmmiete von 385 Euro in Hannover für angemessen (Az.: L7AS494/05).
(Aus der Zeitung des VDK 5/Juni 2007)
--
24 Mai 2007
ARGEN sind keine Behoerden
Nach einem Beschluss des Landessozialgerichts Berlin können die Arbeitsgemeinschaften (Arge) aus Arbeitsagentur und Kommune keine Vollstreckung nach dem Verwaltungsgerichtsgesetz von Regelleistungen und Sozialgeld betreiben.
Mit dem Beschluss vom 7. März entschied das Berliner Landessozialgericht, dass die ARGE selbst keine Behörde des Bundes ist, auch wenn die Wahrnehmung der Aufgaben nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2 SGB II auf sie übertragen ist und daraus die Behördeneigenschaft im Sinne der §§ 8 ff SGB X folgt. Damit entschied das Gericht einen Rechtsstreit, indem es um Rückforderungen aus dem Jahr 2005 (Dezember) ging.
Beschluss LSG Berlin-Brandenburg 7.3.07, L 28 B 134/07 AS. (14.05.07)
--
11 Mai 2007
1-Euro-Jobs nur bis 15 Wochenstunden
Das hat zwar bisher nur das Sozialgericht Ulm (unter Berufung auf das BSHG u.a.) so entschieden, aber der Ansatz ließe sich vielleicht bundesweit durchsetzen.
Das Urteil ist auch aus anderen Gründen lesenswert, so zu dem Thema, wann eine Klage aufschiebende Wirkung haben kann, wenn nämlich erhebliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit einer Maßnahme gegeben sind.
Az: S 11 AS 1219/07 ER vom 24.04.2007
--
23 März 2007
Unechter Abbau der Arbeitslosigkeit
... der Abbau der Arbeitslosigkeit um rund 800000 (Februar 2006 bis Februar 2007) auf knapp über 4 Millionen Leute ist eher Schein als Wirklichkeit.
Denn dem steht nur ein Zuwachs der Erwerbspersonen von rund 540000 Beschäftigten gegenüber. Etwa 500000 dieser Jobs sind sozialversicherungspflichtig.
Wie lässt es sich erklären, dass die Arbeitslosigkeit stärker abnimmt als die Beschäftigung steigt? Normalerweise ist es in einer wirtschaftlichen Aufschwungphase eher umgekehrt: Die Beschäftigtenzahlen steigen stärker an als die Arbeitslosenzahl sinkt, weil zusätzlich zu bislang Arbeitslosen zahlreiche Menschen aus der statistisch nicht erfassten "stillen Reserve" eine Arbeit aufnehmen.
Des Rätsels Lösung: Die Bundesagentur für Arbeit hat in den letzten Monaten eine "systematische Überprüfung des Arbeitslosenstatus" vorgenommen, also bisher als arbeitslos registrierte Personen aus ihrer Statistik gestrichen. [Anm.: Auch aus dem Bezug?]
[...]
Aber auch der Anstieg der Beschäftigtenzahlen um rund eine halbe Million ist mit Vorsicht zu genießen. Denn rund die Hälfte dieser Stellen sind in der Zeitarbeitsbranche entstanden. [...]
--
29 Januar 2007
Länder wollen Sozialgerichtsbarkeit kippen
Aus der Zeitung des VDK Februar 2007
Es ist kaum zu glauben: Die Länder wollen Sozial- und Verwaltungsgerichtsbarkeit zusammenlegen. Man brauche keine selbstständige Sozialgerichtsbarkeit mehr, sagen sie [...].
Insbesondere ärgert es die Länder, dass zu viele Hartz-IV-Kläger von ihrem Recht Gebrauch machen, vor den Sozialgerichten zu klagen. Dabei verkennen die Länder dass zumindest vielen Hartz-IV-Klägern Unrecht getan wird.
Denken wir nur an die 400 000 älteren Arbeitslosen, die im Vertrauen auf die Politik mit 58 Jahren in den vorgezogenen Ruhestand gingen, weil sie glaubten, den Politikern trauen zu können. Denn die älteren Arbeitslosen konnten damit rechnen, dass ihnen nach Ablauf des Arbeitslosengelds die Arbeitslosenhilfe bis zum Rentenbeginn zur Verfügung steht. Doch ohne Besitzstandswahrung wurden Arbeitslosen- und Sozialhilfe zusammengelegt. Plötzlich gab es eine neue Rechtslage, die die 58er zu Hartz-IV-Empfängern stempelte.
Es steht fest: Die Betroffenen hatten sich darauf verlassen, dass die Politiker das umsetzen, was sie selbst gesetzlich verordnet hatten. Doch die Politiker erinnerten sich nicht mehr an die 400 000, die ihnen vertrauten und in ihrem Vertrauen enttäuscht wurden.
Jetzt kommt also der nächste Schritt über den Bundesrat: ein vereinfachtes Sozialgerichtsverfahren. Der Gesetzesentwurf des Bundesrats ist ein erster Schritt, die vielen Klagen gegen Hartz IV einzuschränken. Die Gebührenfreiheit soll abgeschafft werden und eigene Gutachter sollen die Kläger nicht mehr benennen können. Ihre Berufungsmöglichkeiten werden eingeschränkt [...].
[...]
--
23 Januar 2007
Schärfere Sanktionen
BA-Pressemitteilung Nr. 4:
Schärfere Sanktionen für Empfänger von Arbeitslosengeld II
Pressemitteilung der Bundesagentur für Arbeit vom 18. Januar 2007
Zu Jahresbeginn sind die Sanktionen für Arbeitslosengeld II-Empfänger, die zum Beispiel eine zumutbare Arbeit ablehnen, verschärft worden. Leistungsempfänger, die wiederholt gegen ihre Pflichten verstoßen, müssen nun mit strengeren Kürzungen bis hin zum Wegfall der Leistungen rechnen.
Empfänger von Arbeitslosengeld II sind verpflichtet, alle Möglichkeiten auszuschöpfen, ihre Hilfebedürftigkeit zu beenden oder zu verringern. Hierzu gehört insbesondere, jede zumutbare Arbeit aufzunehmen und an Fördermaßnahmen teilzunehmen.
Arbeitslosengeld II-Empfängern, die ohne wichtigen Grund gegen diese Pflichten verstoßen, werden für drei Monate die Leistungen gekürzt. Das war auch bisher so. Neu ist seit dem 1. Januar 2007 die verschärfte Kürzung bei wiederholter Pflichtverletzung.
Eine wiederholte Pflichtverletzung liegt nach der nun geltenden Rechtslage vor, wenn innerhalb eines Jahres nach Beginn einer vorangegangenen Sanktion erneut eine Pflichtverletzung begangen wird. Das ist insofern neu, als zuvor eine Pflichtverletzung nur als wiederholt galt, wenn sie noch während einer laufenden Sanktion - also im Regelfall innerhalb von drei Monaten - begangen wurde.
Bislang wurde bei einer wiederholten Pflichtverletzung das Arbeitslosengeld II erneut um den gleichen Prozentsatz gekürzt wie bei der ersten. Nunmehr wird beispielsweise bei der zweiten Ablehnung einer zumutbaren Arbeit innerhalb eines Jahres das Arbeitslosengeld II um 60 Prozent gekürzt. Neu ist auch, dass der Anspruch auf Arbeitslosengeld II einschließlich der Leistungen für Unterkunft und Heizung bei jeder weiteren Pflichtverletzung ganz entfallen kann.
Für Personen, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, gelten noch schärfere Regeln. Bei der ersten Pflichtverletzung entfällt wie bisher die Regelleistung vollständig. Neu ist, dass bei wiederholter Pflichtverletzung auch die Leistungen für Unterkunft und Heizung für drei Monate entfallen können.
----
Eine Gesamtübersicht der bisher erschienenen Presseinformationen der Bundesagentur für Arbeit finden Sie im Internet unter http://www.arbeitsagentur.de/...
--
22 Januar 2007
ALG 2-Empfaenger muessen Zinsen melden
"... Zu den anzurechnenden Einnahmen, die häufig übersehen und nicht angegeben werden, zählen auch Erträge aus Kapitalvermögen, wie beispielsweise Zinsen aus Sparguthaben, Dividenden aus Wertpapieren oder Gewinnausschüttungen. Bei gelegentlichen geringen Einnahmen gilt allerdings eine Bagatellgrenze von 50 Euro pro Jahr. Liegt die Summe solcher Einnahmen im Jahr unter dieser Grenze, werden sie nicht angerechnet. Dennoch müssen auch geringere Beträge gemeldet werden. ...
... Auch wenn die Anzeige der Einnahmen schlicht vergessen wurde, handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann. Wer vorsätzlich handelt, muss sogar mit einer Strafanzeige wegen Betruges rechnen. ..."
07 Januar 2007
Mehr Sperrzeiten für Arbeitslose
Aus der Tagesschau vom 5. Jan 2007
Wegen Gesetzesänderung im Zuge der Hartz-Reformen 2006 deutlich mehr Sperrzeiten für Arbeitslose
Die Arbeitsagenturen haben im vergangenen Jahr deutlich mehr Arbeitslose mit Kürzungen ihrer Bezüge bestraft als im Jahr 2005. Von Mai bis Dezember 2006 wurden gegen mehr als 378.000 Arbeitslose so genannte Sperrzeiten verhängt, im gleichen Zeitraum im Vorjahr waren es 261.000. Für 2005 liegt keine vollständige Statistik vor. Insgesamt seien 2006 gegen mehr als eine halbe Million Arbeitslose Sperrzeiten verhängt worden, bestätigte eine Sprecherin der Nürnberger Bundesagentur für Arbeit einen Bericht der "Bild"-Zeitung.
Der Anstieg gehe allerdings nicht auf ein schärferes Vorgehen der Arbeitsagenturen zurück, sondern voll und ganz auf eine Gesetzesänderung im Zuge der Hartz-Reformen: In deren Folge wurde 2006 erstmals automatisch eine Sperrzeit von einer Woche verhängt, wenn sich ein Arbeitsloser verspätet arbeitssuchend meldete. Vorher musste die Strafe dafür individuell festgelegt werden. 150.000 Arbeitslose waren von dieser Änderung betroffen.
--
06 Januar 2007
Nachzahlung für Mietnebenkosten
Aus der HNA vom 23.12.06:
Hilfe für ALG II-Bezieher bei Mietkosten
KASSEL. Diejenigen, die Arbeitslosengeld II beziehen, müssen eine Nachzahlung für Mietnebenkosten nicht aus der kargen Regelleistung zahlen. Darauf macht der DGB Nordhessen in einer Pressemitteilung aufmerksam.
Betriebskostennachforderungen (wie auch Vorauszahlungen) seien Bestandteil der Kosten der Unterkunft, so die Vorsitzende der DGB-Region Nordhessen, Katharina Seewald. "Ist die Wohnung des Hilfebeziehers angemessen", so hätten die Arbeitsförderungsgesellschaften von Stadt und Kreis (Arge) die tatsächlichen Kosten und damit etwaige Nebenkosten zu übernehmen, betont der DGB. In strittigen Fällen habe das Amt die Umstände wie Dämmstandard der Wohnung, Kleinkinder im Haushalt und Ähnliches zu berücksichtigen.
ALG-II-Bezieher sollten für Nachforderungen bei der Arge umgehend einen formlosen Antrag auf Kostenübernahme stellen, rät Seewald.
[...]
--