Aus der HNA vom 23.12.06:
Hilfe für ALG II-Bezieher bei Mietkosten
KASSEL. Diejenigen, die Arbeitslosengeld II beziehen, müssen eine Nachzahlung für Mietnebenkosten nicht aus der kargen Regelleistung zahlen. Darauf macht der DGB Nordhessen in einer Pressemitteilung aufmerksam.
Betriebskostennachforderungen (wie auch Vorauszahlungen) seien Bestandteil der Kosten der Unterkunft, so die Vorsitzende der DGB-Region Nordhessen, Katharina Seewald. "Ist die Wohnung des Hilfebeziehers angemessen", so hätten die Arbeitsförderungsgesellschaften von Stadt und Kreis (Arge) die tatsächlichen Kosten und damit etwaige Nebenkosten zu übernehmen, betont der DGB. In strittigen Fällen habe das Amt die Umstände wie Dämmstandard der Wohnung, Kleinkinder im Haushalt und Ähnliches zu berücksichtigen.
ALG-II-Bezieher sollten für Nachforderungen bei der Arge umgehend einen formlosen Antrag auf Kostenübernahme stellen, rät Seewald.
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