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Die Kasseler Erwerbslosen-Initiativen sind ein Zusammenschluss von Arbeitslosen und Sozialhilfeempfängern in Kassel und Umgebung seit Februar 1998.


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29 September 2006

Kritik an der Bundesagentur

Ende September 2006 wurde in den Medien kurzzeitig Kritik an der Bundesagentur für Arbeit geäußert, dahingehend, daß einige der arbeitslosen Menschen von der BA als "Betreuungskunden" abgeschrieben und aus dem Arbeitsmarkt gedrängt würden.
 

Presseinformation REPORT MAINZ,25. September 2006
http://www.swr.de/report/presse/-/id=1197424/
nid=1197424/did=1567760/1nrxagv/index.html
(verkürzt)

Der Bundesrechnungshof erhebt nach einem Bericht des ARD- Politikmagazin REPORT MAINZ schwere Vorwürfe gegen die Bundesagentur für Arbeit (BA).

In einem vertraulichen Prüfbericht vom 05.07.2006 zu den sogenannten Handlungsprogrammen der BA bezweifelt der Bundesrechnungshof die Rechtmäßigkeit der Vermittlungspraxis von Arbeitslosen durch die Arbeitsagenturen in Deutschland. Wörtlich heißt es in dem 27- seitigen Prüfbericht, der REPORT MAINZ vorliegt:

  •  "Der Bundesrechnungshof hat Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Handlungsprogramme für Arbeitnehmer soweit diese dazu führen, dass Marktkunden keine Vermittlungsleistungen erhalten und Betreuungskunden aus dem Erwerbsleben 'abgedrängt' werden."
  • "Für rechtlich bedenklich halten wir auch die Zielsetzung mit Betreuungskunden 'den Rückzug aus dem Erwerbsleben' zu vereinbaren".


Die eingeführten Handlungsprogramme für Arbeitnehmer sind das Herzstück des Umbauprozesses der Bundesagentur für Arbeit. Mit den verbindlichen Leitlinien sollen die Vermittlungs- und Beratungsaktivitäten der BA verbessert werden.

 "Um für den jeweiligen Arbeitslosen das bestmögliche Dienstleistungsangebot liefern zu können", werden Arbeitssuchende nach "unterschiedlichen Bedürfnisprofilen" in Marktkunden, Beratungskunden und Betreuungskunden segmentiert.

Für die Betreuungskunden werden -so die BRH-Prüfer- "Ziele jenseits des ersten Arbeitsmarktes, ehrenamtliche Tätigkeit, Abgang in Erwerbsunfähigkeit, Rückzug aus dem Erwerbsleben... vereinbart."

Die Betreuungskunden, "bei dem ein Mitteleinsatz aus Wirtschaftlichkeitserwägungen nicht in Frage kommt" (Formblatt der BA), werden bei den Beratungsgesprächen über ihre Eingruppierung nicht informiert.

Weiter kritisiert der Bundesrechnungshof, dass es zu "dauerhaften Fehleinschätzungen" bei der Eingruppierung in die vorgegebenen Fallgruppen kommt. In 36% der geprüften Fälle kam es zu "nicht nachvollziehbaren Festlegungen".

Die verbindlich geforderte Zielvereinbarung [vulgo "Eingliederungsvereinbarung"] mit den Arbeitssuchenden lag in 42% der geprüften Fälle nicht vor.

Die Zielvereinbarungen "waren größtenteils nicht verwertbar, da sie nur floskelartige Formulierungen enthielten, jedoch keine qualitativ und quantitativ messbaren Verhaltensweisen vorsahen."

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Aus: SWR REPORT MAINZ
http://www.swr.de/report/-/id=233454/nid=233454/
did=1489096/obv4po/index.html
(verkürzt und redigiert)

Betreuungskunden

[...]

  • Er ist ein Kunde, bei dem ein Mitteleinsatz aus Wirtschaftlichkeitserwägungen nicht in Frage kommt. Das heißt, keine Hilfe, keine Qualifizierung.
  • Die BA investiert nichts mehr in ihn. So steht es offiziell in dem Leitfaden für die Bundesagentur. Demnach werden die Arbeitslosen in Marktkunden, Beratungskunden und eben Betreuungskunden eingestuft.
  • Millionen von Arbeitslosen werden von ihren Sachbearbeitern über dieses System nicht informiert. Diese 'Handlungsprogramme' wurden von Unternehmensberatern erfunden. Sie bestimmen schon seit Jahren die Politik in der Bundesagentur.
[...]

Frage: Was ist ihr persönlicher größter Erfolg hier in diesem BA- Spektrum?

  • O- Ton, Bundesagentur für Arbeit:

    "... im Moment wahrscheinlich die Umsetzung dieser so genannten Handlungsprogramme. Das ist wahrscheinlich das Kernelement, da geht es nämlich um das Kerngeschäft der Vermittlung und Beratung. [... ]"


Kritik vom Bundesrechnungshof:

  • Die 'Handlungsprogramme' scheinen nicht geeignet die Arbeitslosigkeit zu verringern.
  • Arbeitslose werden, so wie in den Handlungsprogrammen vorgeschrieben, in die Erwerbsunfähigkeit abgedrängt, um so die Statistik zu schönen.
  • Die Jobvermittler sollen also nicht vermitteln, sondern Ältere und Langzeitarbeitslose verdrängen.

Die Bewertung des Rechnungshofes:

 "Ein 'Abdrängen' arbeitswilliger Arbeitssuchender aus dem Erwerbsleben ist mit dem sozialpolitischen Auftrag der Bundesagentur nicht vereinbar."

  • Frank-Jürgen Weise, Bundesagentur für Arbeit,15.03.2006 :

    "Die Agentur hat keinen sozialpolitischen Auftrag. Denn dann muss mir mein Auftraggeber sagen: Soll ich wie im Krankenhaus hundert Schwerstfälle mit ganz hohem Mitteleinsatz retten oder Tausende von Leichtverletzten."
[...]

Frage: Nun sagt Herr Weise ja ziemlich unverblümt, die BA hat keinen sozialpolitischen Auftrag.

  • Franz Müntefering, Bundesminister für Arbeit und Soziales:

    "Das hat er bei dem Arbeitslosengeld I gesagt."
Frage: Nein, er hat gesagt die BA hat keinen sozialpolitischen Auftrag.
  • Franz Müntefering, Bundesminister für Arbeit und Soziales:

    "Ja, aber das sehe ich dann bei Arbeitslosengeld II ist das schon anders. Arbeitslosengeld II ist eine Aufgabe, die natürlich auf Vermittlung ausgerichtet ist. Die den Menschen eine größere Chance geben will, und da ist ganz natürlich, aus meiner Sicht, ein hoher sozialpolitischer Auftrag enthalten."
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Dazu die

Pressemitteilung der Bundesagentur für Arbeit vom 25. September 2006
http://www.arbeitsagentur.de/vam/?content=/content/
supertemplates/Content.jsp&navId=219
(verkürzt)

Der BRH schreibt über dieses Konzept:

 "Die Handlungsprogramme für die Kundengruppe der Arbeitnehmer können eine wirksame und wirtschaftliche Vorgehensweise der Vermittlungsfachkräfte unterstützen."

Die Differenzierung von rat- und arbeitsuchenden Menschen in bestimmte Gruppen ist nach Auffassung des BRH "in sich schlüssig, die dafür vorgesehenen Einzelmerkmale sind nachvollziehbar und sachgerecht."

Weiter führt der Rechnungshof aus: "Die Festlegung von Ermessensleistungen nach Handlungsbedarfen und die darauf aufbauende Ablehnung einer bestimmten Ermessensleistung im Einzelfall stellen keinen Verstoß gegen Art.12 oder Art.14 des Grundgesetzes dar."

Es besteht also kein grundsätzlicher Dissens zwischen BRH und BA. Richtig ist, dass BA und BRH den Umgang mit so genannten Markt- und Betreuungskunden unterschiedlich werten. Die BA hält das derzeitige Konzept für rechtlich zulässig und für vereinbar mit dem sozialpolitischen Auftrag der BA.

Die Kritik an diesem Konzept zielt vor allem auf die Unterstützung von Betreuungskunden. Ein Arbeitsuchender wird dann in das Profil "Betreuungskunde" eingruppiert, wenn mehrere Vermittlungshemmnisse vorliegen und die Eingliederungschancen des Betroffenen durch den Einsatz arbeitsmarktpolitischer Instrumente nicht erhöht werden können. Daher ist der simple Einsatz einer Fördermaßnahme, wie z. B. einer Weiterbildung, in diesen Fällen oft nicht sinnvoll.

[...]

Die betreuenden Vermittler sind hier Initiator und Wegweiser zu den relevanten Einrichtungen (z. B. Suchtberatung, Schuldnerberatung), können die Beratung aber nicht selbst leisten.

[...]

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So weit, so gut. Weitere Zahlen gibt es vermutlich auf Anfrage, z. B. wie viele "Kunden" denn zur Zeit als "Betreuungskunden" geführt werden, wie viele als Marktkunden, und wie viele als Beratungskunden.
 

Wichtig aber ist Folgendes:
 

  1. Die 'Handlungsprogramme' gelten für die Bundesagentur für Arbeit - also für den Bezug von Arbeitslosengeld I unmittelbar nach dem Verlust der Arbeit.
  2. Beim Arbeitslosengeld I handelt es sich um eine Versicherungsleistung, auf die der Kunde -wie bei jeder Versicherung- (vielleicht bedauerlicherweise?) einen rechtlichen Anspruch hat.

    Man kann sie ihm oder ihr nicht einfach verweigern, denn schließlich wurden sie aus dem Lohn bezahlt. Wohl aber besteht auf beiden Seiten- wie bei jeder Versicherung- eine Schadensminderungspflicht, d. h. das Geld (bestehend aus den Beiträgen) der Versicherten darf nicht verplempert werden, auch nicht für sinnlose arbeitsmarktpolitische Maßnahmen.
  3. In sofern ist es nur logisch, daß am oberen Ende die 'Marktkunden', s. o., "keine Vermittlungsleistungen erhalten" (denn diese kommen alleine zurecht) und am unteren Ende die 'Betreuungskunden' aus dem Erwerbsleben 'abgedrängt' werden.


Und das ist keinesfalls neu, wie folgendes Interview aus dem Jahre 2002 belegt:

Wildgrube: "Das Prinzip des Förderns und Forderns hat zu erheblich mehr Eigeninitiative unter den Arbeitslosen geführt. Viele haben erkannt, dass es keinen Sinn hat, sich nur auf sozialrechtliche Ansprüche zu konzentrieren. Sie haben ihr Schicksal in die eigenen Hände genommen und selbst einen Job gefunden. Andere haben sich als Arbeit Suchende abgemeldet und festgestellt, dass ihr Problem gelöst ist."

Perspektive: Um welche Personenkreise geht es dabei?

Wildgrube: "Zum Beispiel um Menschen, die vorzeitig in den Ruhestand wechseln können und einen Rentenantrag stellen. Viele haben erkannt, dass es keinen Sinn hat, sich formal arbeitslos zu melden, obwohl es so gut wie keine Chance gibt, einen Job zu finden."

(Aus: PERSPEKTIVE - Das Magazin für Personalservice in Hessen - eine Initiative der hessischen Arbeitsämter, Region Nord, Heft 9 / 2002 S. 2/3)
 

Oder dieses Interview aus dem Jahre 2003:

"Schneller vermitteln, ganz gezielt die Leistungsempfänger einladen, ihre Verfügbarkeit überprüfen, sie 'unter Druck setzen'," spricht Frankfurt's Arbeitsamtschef Griesheimer offen die politische Vorgabe aus und will "einen geringen Rückgang" bei der Erwerbslosenzahl erreichen (FR 10. 01. 03). Um dies zu erreichen, will die BA ihre Vermittlungsoffensive 2002 neu auflegen, deren Bilanz für 2002 erhellt, was auf uns im Jahr 2003 zukommt.

O - Ton der BA:

"Die strikte Umsetzung des Job-AQTIV-Gesetzes und die Vertmittlungsoffensive haben (im Jahr 2002) den Anstieg der Arbeitslosigkeit in Grenzen gehalten. Nach dem Prinzip 'Fördern und Fordern' stellen die Arbeitsämter seit Beginn des Jahres 2002 höhere Anforderungen an die Mitwirkung der Arbeitslosen bei der Arbeitsplatzsuche. Manche ziehen sich deshalb zumindest vorübergehend vom Arbeitsmarkt zurück. Dies zeigt sich insbesondere an den stark gestiegenen Abgängen aus Arbeitslosigkeit wegen Nichterneuerung der Meldung oder fehlender Mitwirkung."

(Aus: QUER Febr. 2003, Seite 4)

  1. Verstanden wird bei diesen nicht mehr im Erwerbsleben gebrauchten Menschen -und die gibt es nun einmal jenseits aller Vermittlungsskandale und Ideologien nun einmal zu Tausenden, wenn nicht Millionen- unter 'Abdrängung', s.o.,

    "Ziele jenseits des ersten Arbeitsmarktes, ehrenamtliche Tätigkeit, Abgang in Erwerbsunfähigkeit, Rückzug aus dem Erwerbsleben"

    schon während des Bezugs von Arbeitslosengeld I als Vermittlungsziel mit ihnen zu vereinbaren.


Das will man ihnen vermitteln und raten: daß sie sich vom Arbeitsmarkt zurückziehen sollen.

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Und jetzt kommt der Witz:

  • Das Arbeitslosengeld I, die Versicherungsleistung, ist begrenzt.
  • Nach ein- zwei Jahren läuft es aus.
  • Es folgt das Arbeitslosengeld II, ein KANN-Leistung aus Steuergeldern, auf die der "Kunde" keinen Anspruch hat.
Und nun kommt auch der "Arbeitsminister" ins Spiel, der diese Gelder verwaltet, nicht mehr der Chef der Versicherungsanstalt BA:
  • Hat sich der 'Betreuungskunde' bis dahin bockig und uneinsichtig gezeigt und nicht freiwillig aus dem Erwerbsleben 'abdrängen' lassen -z. B. weil er oder sie die Versicherungsleistung kassieren wollte- , so werden jetzt andere Saiten aufgezogen.
  • Der 'Betreuungskunde' bekommt nun erstens weniger Geld und zweitens es mit einem 'Fallmanager' zu tun, dem der 'Betreuungskunde', den man bei der BA zwei Jahre lang für nicht vermittlungsfähig oder für nicht vermittlungswürdig hielt, nun beweisen muß, daß er oder sie nun doch oder wieder vermittlungsfähig und vermittlungswürdig ist.
  • Die "Eingliederungsvereinbarung" zum Ausgliedern aus dem Erwerbsleben, die bisher nicht zustande kam, wird jetzt mit Hilfe von immer neuen Auflagen erpresst, bis der 'Betreuungskunde' -nun zwei Jahre älter und zwei Jahre ohne Berufspraxis- aufgibt und endlich vom Arbeitsacker verschwindet. Womit das Ziel - Geld sparen - endlich erreicht ist.
  • Wohin der Kunde letztendlich verschwindet ist egal.
Auf die Straße? Warum nicht.

Schließlich müssen in nächster Zeit noch 100 000 Arbeitsplätze abgebaut werden.

JH
 

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