Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Sozialgerichtsgesetzes
Einführung von Gerichtsgebühren
Sozial verträgliche Gerichtsgebühren in pauschalierter Form für jedermann sollen die Eingangs- und Kostenflut im sozialgerichtlichenVerfahren eindämmen.
Am 13.02.2004 hat der Bundesrat mit einer breiten parteiübergreifenden Mehrheit die Einbringung des "Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Sozialgerichtsgesetzes" in Gestalt der Beschlussempfehlungen des Bundesratsausschusses für Arbeit und Sozialpolitik sowie des
Rechtsausschusses vom 06.02.2004 in den Bundestag beschlossen. Dieser hat am 27.05.2004 erstmalig über das Vorhaben beraten und eine Überweisung des Gesetzentwurfs an den Ausschuss für Gesundheit und Soziale Sicherung beschlossen. ...
s. auch hier:
Pressemitteilungen des Bundesrats Nr. 9 v. 10. 2. 2006
BR-Dr 45/06 (Beschluss): Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Sozialgerichtsgesetzes
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