Größe der Eigentumswohnung
[...] Eigentumswohnungen sind nicht unangemessen groß, wenn die Wohnfläche bei einem Haushalt von vier Personen 120 Quadratmeter beträgt. Bei einer Belegung der Wohnung mit bis zu zwei Personen ist die Grenze auf 80 Quadratmeter festzusetzen; eine weitere Reduzierung bei Belegung mit nur einer Person kommt im Regenfall nicht in Betracht.
Bundessozialgericht, Urteil vom 7. November 2006 - B 7b AS 2/05 R
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Mietspiegel ist Richtschnur
Sieht die Behörde eine vertraglich vereinbarte Miete als zu hoch an, so muss sie durch Vorlage von Mietspiegeln nachweisen, dass in der Stadt günstigerer Wohnraum vorhanden ist. Der Verweis auf einzelne Angebote in Zeitungsannoncen ist in der Regel nicht ausreichend, weil der Leistungsbezieher ansonsten ständig unter Umzugsdruck stehen würde, sobald ein Vermieter eine preiswertere Wohnung anbietet.
Landessozialgericht Nieders.- Bremen, Urteil vom 24. April 2007 - L 7 AS 494/05
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