(Auch) Wer unbezahlt arbeitet, kann AlG II verlieren
KASSEL. Auch ein unbezahltes Praktikum kann zum Verlust des Arbeitslosengelds führen. In einem am Dienstag bekannt gewordenen Urteil wies das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel die Klage eines Busfahrers ab, der ohne Lohn Reisegesellschaften nach Wien und Rimini kutschiert hatte. [...]
Deutschlands oberste Sozialrichter befanden jedoch, dass ihm die Arbeitsagentur zu Recht für diese Monate die Leistungen gestrichen habe. Denn mit der Tätigkeit als Reisebusfahrer sei der Kläger ein Beschäftigungsverhältnis eingegangen. "Hierfür ist die Zahlung von Arbeitsentgelt nicht maßgebend." Zudem sei der Mann während der Touren nicht für die Arbeitsagentur erreichbar gewesen. (Az.: B 7a AL 16/05 R)
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1 Kommentar:
Allsoo... unbezahltes Praktikum auf Anweisung der Arbeitsagentur = gut. Unbezahltes Praktikum auf eigene Faust = böse.
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