Das Bundesverfassungsgericht hat erneut betont, dass die Gerichte bei der Bewilligung von Prozesskostenhilfe (PKH) keine zu strengenMaßstäbe anlegen dürfen.
Zum Umgang mit Rechtsanwalt und Gericht s. hier:
http://www.kei-kassel.gmxhome.de/info/tipps2.htm