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Die Kasseler Erwerbslosen-Initiativen sind ein Zusammenschluss von Arbeitslosen und Sozialhilfeempfängern in Kassel und Umgebung seit Februar 1998.


Die Webseiten und dieser Blog werden noch als Archiv geführt.

14 August 2007

Hartz IV - Klagewelle

Aus der Mieterzeitung des Deutschen Mieterbundes 4 /2007

gibt es zwiespältige Meldungen:

1) Hartz IV - Klagewelle

Im ersten Halbjahr betrafen von den 14 126 neu eingereichten Klagen am Berliner Sozialgericht rund 55 Prozent, ... Hartz-IV- Regelungen und -Entscheidungen. Zurzeit geht es weniger um die Höhe des Regelsatzes. Zehn bis 20 Prozent der Klagen betreffen die Untätigkeit der Behörden. Weitere Schwerpunkte bilden Unterhalt für nichteheliche Lebensgemeinschaften und Mieten. [...]

2) Rechnungshöfe kritisieren Jobcenter

Als zu großzügig kritisieren immer öfter Rechnungshöfe die Praxis der Jobcenter bei der Übernahme der Wohnkosten. [...] Die Leistungen für Unterkunft und Heizung seien überdurchschnittlich hoch. Auch der Berliner Rechnungshof kritisiert zu großzügige Obergrenzen und Mängel bei Kontrollen und Umsetzungen. [...]

Dieses Problem kann nach Auffassung des Deutschen Mieterbundes leicht gelöst werden. Die Jobcenter müssten die Mietervereine einschalten oder für Mieter den Mitgliedsbeitrag übernehmen. Eine entsprechende Gesetzesinitiative hat Die Linke im Bundestag eingebracht (BT Drs. 16/5247). Eine Entscheidung steht hier noch aus.

Aktuelle Urteile

Bei der Prüfung, welche Wohnkosten angemessen sind, kommt es auf die Verhältnisse am jeweiligen Wohnort an. Der Umzug in einen anderen Wohnort und die damit verbundene Aufgabe des bisherigen sozialen Umfeldes ist im Regelfall nicht zuzumuten. Eine Herabsetzung der bisher gezahlten Unterkunftskosten auf ein an gemessenes Maß setzt voraus, dass dem Arbeitslosengeld-II- Empfänger eine konkrete Unterkunftsalternative zur Verfügung steht (Bundessozialgericht B 7b AS 18/06 R und B 7b AS 10/06 R).

Mietnebenkosten müssen grundsätzlich in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen übernommen werden. Pauschalierungen sind nicht statthaft. [...] (Bundessozialgericht B 7b AS 8/06 R).
 
 

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Rueckzahlungen nicht von Bedarfsgemeinschaften

Hartz IV darf nur in Einzelfällen zurückgefordert werden

Kommunen und Arbeitsagenturen können Rückzahlungen von Leistungen nach Hartz IV nur von einzelnen Empfängern, nicht aber von sogenannten Bedarfsgemeinschaften verlangen.

Das hat jetzt das Hessische Landessozialgericht im Fall eines Arbeitslosen aus Kassel entschieden, der nach Ansicht der Behörden rund 1500 Euro zurückzahlen sollte, die seine Familie zu Unrecht erhalten habe. Es gebe jedoch immer nur individuelle Ansprüche und niemals Gesamtansprüche der Bedarfsgemeinschaft, so dass auch Erstattungen jeweils nur individuell verlangt werden könnten, erläuterten die Darmstädter Richter ihre Entscheidung (AZ: L 9 AS 33/06).

In dem vorliegenden Fall einer Familie mit zwei Kindern verneinten die Richter dabei generell einen Rückforderungsanspruch für die Vergangenheit. Die Leistungen könnten allenfalls für die Zukunft neu
festgesetzt werden. dpa

(Aus der SOVD- Zeitung Juli 2007)

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