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Die Kasseler Erwerbslosen-Initiativen sind ein Zusammenschluss von Arbeitslosen und Sozialhilfeempfängern in Kassel und Umgebung seit Februar 1998.


Die Webseiten und dieser Blog werden noch als Archiv geführt.

21 Dezember 2006

BA - Neuregelungen 2007

Aus: Pressemitteilung der Bundesagentur für Arbeit vom 18. Dezember 2006

Wichtige gesetzliche Neuregelungen zum 1. Januar 2007

Auch zum 1. Januar 2007 treten in der Sozialgesetzgebung eine Reihe von gesetzlichen Neuregelungen in Kraft:

Vermittlungsgutscheine Arbeitsuchende mit Anspruch auf Arbeitslosengeld I haben unter bestimmten Voraussetzungen auch im kommenden Jahr Anspruch auf einen Vermittlungsgutschein, den die Agenturen für Arbeit ausstellen. Einen Vermittlungsgutschein können weiterhin auch Teilnehmer an Arbeitsbeschaffungs- und Strukturanpassungsmaßnahmen (ABM/SAM) beanspruchen. Mit diesem Gutschein werden im Erfolgsfall die Leistungen eines privaten Arbeitsvermittlers honoriert. Die entsprechende gesetzliche Regelung, die bis zum 31. Dezember 2006 befristet war, wurde bis zum 31. Dezember 2007 verlängert.

[...]

Sanktionen Ab dem 1. Januar 2007 verschärfen sich für die Bezieher von Arbeitslosengeld II (Alg II) die Regelungen zur Sanktionierung von Pflichtverletzungen. Ab dem Jahreswechsel gilt, dass die zweite Pflichtverletzung eine Absenkung der maßgeblichen Regelleistung um 60 Prozent und jede weitere wiederholte Pflichtverletzung einen kompletten Wegfall aller Leistungen (Regelsatz und Leistungen für Unterkunft und Heizung) für jeweils drei Monate zur Folge hat. Eine wiederholte Pflichtverletzung liegt dann vor, wenn der Bezieher der Leistung innerhalb eines Jahres nach Beginn des vorangegangenen Sanktionszeitraumes Anlass für weitere Sanktionen gegeben hat. Nur in Ausnahmefällen kann die Minderung des Alg II ab der dritten Pflichtverletzung auf 60 Prozent begrenzt werden.

Für Personen, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, entfällt der Anspruch auf alle Leistungen bereits bei der zweiten Pflichtverletzung für drei Monate. In Ausnahmefällen werden dieser Personengruppe die Leistungen für Unterkunft und Heizung in vollem Umfang weiter gezahlt.

[...]

Rentenversicherung Grundsätzlich sind Bezieher des Alg II in der gesetzlichen Rentenversicherung weiterhin pflichtversichert. Für sie wird aufgrund gesetzlicher Neuregelungen ab dem 1. Januar ein monatlicher Beitrag in Höhe von 40,00 Euro (bisher 78,00 Euro) abgeführt. Neu ab dem Jahreswechsel ist, dass für Personen, die neben Alg II-Leistungen eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung oder eine sozialversicherungspflichtige selbstständige Tätigkeit ausüben, diese Versicherungspflicht nicht mehr eintritt. Dies gilt auch für Bezieher von Krankengeld, Verletztengeld, Versorgungskrankengeld, Übergangsgeld oder Arbeitslosengeld I. Damit wird eine Doppelversicherung verhindert.

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Aus http://www.mdr.de/escher/archiv/3852092.html

Elektronische Unternehmensregister kommen
Ab dem 1. Januar 2007 können unter www.unternehmensregister.de wesentliche Daten eines Unternehmens online abgerufen werden. Der Gang zum Amtsgericht entfällt damit. Im elektronischen Handelsregister müssen alle wesentlichen Unternehmensdaten hinterlegt werden, deren Offenlegung von der Rechtsordnung vorgesehen ist. ...

Ein-Euro-Jobber fordert Entschädigung

»Ich unterschrieb nur aufgrund der Drohung«

Ein-Euro-Jobber beklagt Zwangsarbeit und fordert Entschädigung von Hamburger Uni

Ein Gespräch mit Thomas Meese

Thomas Meese ist 36 Jahre alt und studierter Soziologe. Von August 2005 bis Juni 2006 führte er an der Hamburger Universität im Rahmen einer "Arbeitsgelegenheit" wissenschaftliche Hilfstätigkeiten aus.

[...]

"Ich berufe mich auf das Übereinkommen 29 der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) über Zwangs- und Pflichtarbeit. Der Artikel 2 definiert die Zwangsarbeit als 'jegliche Arbeit oder Tätigkeit, die aufgrund eines Drucks und einer Sanktionsandrohung ausgeübt wird'. Die Arbeitsgemeinschaften von Bund und Kommunen verknüpfen ihre Vermittlungsvorschläge bei den Ein-Euro-Jobs ja sofort mit einer Rechtsfolgebelehrung. Wenn man den Job ablehnt, werden die Leistungen gekürzt und können auch vollständig gestrichen werden, sowohl die Mietkosten als auch die Hilfe zum Lebensunterhalt. Auf dem 'freien Arbeitsmarkt' einen Job zu finden, versucht man ja sowieso ständig, da ist aber nichts zu holen. Als ich also die Beschäftigungsvereinbarung über den Ein-Euro-Job bekam, unterschrieb ich nur aufgrund der Drohung mit Leistungsentzug. Ich mußte fürchten, Wohnung und Essen nicht mehr bezahlen zu können."

"Sie berufen sich auch darauf, daß Sie qualifizierte Arbeit geleistet haben, für die andere mehr Geld erhalten."

"Nach Artikel 9c des Übereinkommens 29 der ILO müssen Menschen, die nicht auf dem freien Arbeitsmarkt angeworben werden können und sozusagen in eine Tätigkeit hineingezogen werden, genauso bezahlt werden wie diejenigen, die vergleichbare Arbeiten ausführen. Ich habe nun von August 2005 bis Juni 2006 rund 8000 Euro erhalten, während wissenschaftliche Mitarbeiter, die vergleichbare Tätigkeiten ausüben, tariflich bezahlt werden. Sie hätten in diesem Zeitraum 19.650 Euro verdient. Die Differenz fordere ich nun ein."

[...]

"Wie sind die Reaktionen, wie verhalten sich die Medien?"

"Das Echo ist schwach. Harald Thomé vom Tacheles e.V. hat meinen Fall veröffentlicht, und ein erfreulicher Anruf kam aus dem Büro von Katja Kipping aus der Linksfraktion. Der Chef des Dresdener Arbeitslosenrates Ronald Blaschke bemüht sich um eine Stellungnahme der ILO in Deutschland, die in Berlin sitzt. Mir allerdings wurde dort mehrfach die Auskunft verweigert. Deshalb habe ich mich jetzt direkt an den Hauptsitz der ILO in Genf gewandt, um eine Stellungnahme zu erhalten."

[...]

Interview: Sebastian Wessels

Wer Kontakt zu Thomas Meese aufnehmen möchte, kann das über
die junge Welt tun.

http://www.jungewelt.de/2006/11-27/057.php

Weitere Links zu dem Thema Arbeitszwang:

http://www.forced-labour.de/

Zu dem konkreten Fall:

http://www.forced-labour.de/archives/50


20 Dezember 2006

Arbeitsvermittlung absurd

 
Unter dem Titel "Arbeitsvermittlung absurd" berichtete die Sendung "Frontal 21" am 5. Dezember 2006, wie eine international arbeitende Wissenschaftlerin bei ihrer Rückkehr aus den USA in Deutschland von der zuständigen Arbeitsbehinderungsanstalt ARGE als Küchenhilfe "vermittelt" wurde.

Auszug:

Claudia Wassmann ist promovierte Ärztin und Historikerin. Sie hat in Amerika gearbeitet, an der Universität von Chicago gelehrt, zahlreiche wissenschaftliche Texte veröffentlicht - und sie spricht vier Sprachen.

[...] Jetzt ist sie nach Deutschland zurückgekehrt zu ihrer Familie und sucht hier einen Job.

[...] Da sie sieben Jahre lang im Ausland gearbeitet hat, gilt die Wissenschaftlerin als langzeitarbeitslos. Sie hat in Deutschland auch keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld, sondern wird sofort zu einer von vielen Hartz IV-Empfängern und deshalb von der ARGE betreut. Die Arbeitsvermittler bieten ihr auch prompt eine neue Arbeit an: einen Ein-Euro-Job als Küchenhilfe. "Ich habe zu diesem Gespräch 32 Stellenanzeigen mitgebracht, die alle für meine Qualifikation geeignet waren", sagt Claudia Wassmann. "Und diese Dame hat mir gesagt: Ich habe auch noch ein Stellenangebot für Sie, was für ihr Profil passend ist. Und hat mir dann dieses Angebot gegeben."

Die Eigeninitiative der Wissenschaftlerin scheint der ARGE egal zu sein. Auch ihre Doktortitel spielen bei der Auswahl keine Rolle, wird Claudia Wassmann mitgeteilt. Bei der Eingabe in den Computer lässt eine ARGE-Mitarbeiterin sie einfach unter den Tisch fallen. Fortan spuckt der Computer ein Profil für Claudia Wassmann aus, das mit der Wirklichkeit offensichtlich wenig zu tun hat.

Die Akademikerin aber gibt nicht auf, bewirbt sich auf eigene Faust im In- und Ausland. Die Reisekosten kann die ARGE laut Gesetz erstatten. Kann sie, baut aber dafür im Fall Wassmann immer wieder bürokratische Hürden auf. Die ARGE, findet Claudia Wassmann, macht ihr das Leben und Bewerben in Deutschland nur schwerer, die so genannte Arbeitsvermittlung sei reine Schikane: "Konkret ist es erst mal eine extreme psychische Belastung. Und außerdem behindert es meine Bemühungen Arbeit zu finden außerordentlich," sagt die Arbeitsuchende.

Bis heute gibt es kein einziges Stellenangebot von der ARGE, außer des Jobs als Küchenhilfe. [...]
 

http://www.zdf.de/ZDFde/inhalt/15/0,1872,4086607,00.html
 
 

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Zwangsumzug für Arbeitslose

Reportage / Dokumentation

Rausgeschmissen - Zwangsumzug für Arbeitslose

Der Gesetzgeber sah mit der Einführung von Hartz IV vor, alle Menschen ohne eigenes Einkommen gleich zu stellen. [Anm.: Wie denn, wenn die einen z.B. ihre Warmwasserkosten über die variablen Nebenkosten von der Kommune bezahlt bekommen, die anderen sie über die Stromrechnung aus dem festliegenden Regelsatz vom Bund bezahlen müssen!]

Dabei wurde auch festgelegt, wie viele Personen eines Haushaltes in wie vielen Quadratmetern zu welchem Mietpreis wohnen dürfen. [Anm.: Nicht wirkl ich...]

Für die Umsetzung sind die Arbeitsgemeinschaften der Arbeitsagenturen und Kommunen (ARGE) zuständig. Mit einer sachgerechten Einzelfallprüfung sind deren Mitarbeiter aber offenbar oft überfordert. Und so kommt es angesichts der Knappheit an preiswertem Wohnraum immer wieder zu dramatischen Situationen.

Zum Beispiel bei Elisabeth, alleinerziehende Mutter eines sechsjährigen Sohnes. Sie war zwar sofort bereit, sich eine neue Wohnung zu suchen, aber als sie endlich eine preiswerte Genossenschaftswohnung gefunden hatte, fingen die Probleme erst an. Wer würde die Genossenschaftsanteile übernehmen, die sie selber nicht aufbringen konnte? Wer die Kosten für den Möbeltransport? Ein zäher Kampf mit der Behörde begann. Die Verzweiflung wächst

Auch Ulli und Birte erhielten die Nachricht, dass ihre Wohnung zu groß sei. Sie leben mit vier Kindern auf rund 120 Quadratmetern. Ulli hatte vor einem Jahr einen schweren Schlaganfall. Kurz danach wurde der Mietzuschuss gekürzt, eine Frist zum Auszug gesetzt. Aber noch bevor die Frist verstrichen war, wurde das Wohngeld ein weiteres Mal drastisch zusammengestrichen. Nun sucht die Familie verzweifelt eine billige Wohnung, Lebensunterhalt und Miete sind von ihrer "Hilfe zum Lebensunterhalt" einfach nicht zu bestreiten.

Unser Film begleitet diese und andere Familien über mehrere Monate bei ihrem manchmal verzweifelten Kampf um die eigene Wohnung.

http://www3.ndr.de/ndrtv_pages_std/0,3147,OID3324692,00.html

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Soweit das Schicksal von Menschen, die ALG II über die jeweilige ARGE beziehen.

Doch es geht auch anders: Das Frankfurter Wohnungsamt zahlt anscheinend unter Umständen manchen Menschen bis zu 5000 Euro für einen Umzug - und zeigt damit auf, auf wie teuer eine solche Behörde einen Umzug schätzt.

Eine Solche Summe ist von ALG II-Beziehern im allgemeinen nicht nur nicht aufzubringen, sie dürfen sie auch gar nicht aufbringen können!

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So lohnt sich ein Umzug

Stadt Frankfurt bezuschusst Wechsel in kleinere Sozialwohnung

Mit der Aktion "Wohnungstausch" zahlt das Amt für Wohnungswesen in Frankfurt Mietern von "unterbelegten" Wohnungen eine attraktive Prämie, wenn sie von einer großen in eine kleine Sozialwohnung umziehen.

[...]

Wer in Frankfurt lebt und dort seit mindestens fünf Jahren in einer Sozialwohnung wohnt, die ihm zu groß erscheint, der kann sich jetzt verkleinern - und eine Umzugsprämie von bis zu 5.000 Euro erhalten. Damit lassen sich Renovierung, Umzugsunternehmen und sonstige Kosten leicht bezahlen. [...]

Der Hintergrund der Aktion "Wohnungstausch" ist einleuchtend: Das Wohnungsamt benötigt dringend größere Wohnungen für bedürftige Familien mit Kindern. Man braucht sich hierfür lediglich beim Wohnungsamt registrieren lassen. Die Mitarbeiter dort helfen dabei, eine kleinere Sozialwohnung zu finden. Auch Umzüge in behindertenfreundliche oder -gerechte Wohnungen sowie Seniorenwohnungen sind möglich und werden prämiert. Die neue Wohnung muss hierfür mindestens 15 Quadratmeter kleiner als die bisherige sein. Bei frei finanzierten Wohnungen ist die Größe unbedeutend.

[...]

Bei Interesse einfach beim Amt für Wohnungswesen anrufen: Tel. 069 212-34708.

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Aus: Die Mieterzeitung, Zeitung des Deutschen Mieterbundes, Dezember 2006.

Das gilt natürlich nicht für Leute, die von der Arbeitsagentur zur Aufgabe der Wohnung aufgefordert wurden! Sondern nur für die, die eigentlich nicht umziehen müßten.



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