Wichtige gesetzliche Neuregelungen zum 1. Januar 2007
Auch zum 1. Januar 2007 treten in der Sozialgesetzgebung eine Reihe von gesetzlichen Neuregelungen in Kraft:
Vermittlungsgutscheine Arbeitsuchende mit Anspruch auf Arbeitslosengeld I haben unter bestimmten Voraussetzungen auch im kommenden Jahr Anspruch auf einen Vermittlungsgutschein, den die Agenturen für Arbeit ausstellen. Einen Vermittlungsgutschein können weiterhin auch Teilnehmer an Arbeitsbeschaffungs- und Strukturanpassungsmaßnahmen (ABM/SAM) beanspruchen. Mit diesem Gutschein werden im Erfolgsfall die Leistungen eines privaten Arbeitsvermittlers honoriert. Die entsprechende gesetzliche Regelung, die bis zum 31. Dezember 2006 befristet war, wurde bis zum 31. Dezember 2007 verlängert.
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Sanktionen Ab dem 1. Januar 2007 verschärfen sich für die Bezieher von Arbeitslosengeld II (Alg II) die Regelungen zur Sanktionierung von Pflichtverletzungen. Ab dem Jahreswechsel gilt, dass die zweite Pflichtverletzung eine Absenkung der maßgeblichen Regelleistung um 60 Prozent und jede weitere wiederholte Pflichtverletzung einen kompletten Wegfall aller Leistungen (Regelsatz und Leistungen für Unterkunft und Heizung) für jeweils drei Monate zur Folge hat. Eine wiederholte Pflichtverletzung liegt dann vor, wenn der Bezieher der Leistung innerhalb eines Jahres nach Beginn des vorangegangenen Sanktionszeitraumes Anlass für weitere Sanktionen gegeben hat. Nur in Ausnahmefällen kann die Minderung des Alg II ab der dritten Pflichtverletzung auf 60 Prozent begrenzt werden.
Für Personen, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, entfällt der Anspruch auf alle Leistungen bereits bei der zweiten Pflichtverletzung für drei Monate. In Ausnahmefällen werden dieser Personengruppe die Leistungen für Unterkunft und Heizung in vollem Umfang weiter gezahlt.
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Rentenversicherung Grundsätzlich sind Bezieher des Alg II in der gesetzlichen Rentenversicherung weiterhin pflichtversichert. Für sie wird aufgrund gesetzlicher Neuregelungen ab dem 1. Januar ein monatlicher Beitrag in Höhe von 40,00 Euro (bisher 78,00 Euro) abgeführt. Neu ab dem Jahreswechsel ist, dass für Personen, die neben Alg II-Leistungen eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung oder eine sozialversicherungspflichtige selbstständige Tätigkeit ausüben, diese Versicherungspflicht nicht mehr eintritt. Dies gilt auch für Bezieher von Krankengeld, Verletztengeld, Versorgungskrankengeld, Übergangsgeld oder Arbeitslosengeld I. Damit wird eine Doppelversicherung verhindert.
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Aus http://www.mdr.de/escher/archiv/3852092.html
Elektronische Unternehmensregister kommen
Ab dem 1. Januar 2007 können unter www.unternehmensregister.de wesentliche Daten eines Unternehmens online abgerufen werden. Der Gang zum Amtsgericht entfällt damit. Im elektronischen Handelsregister müssen alle wesentlichen Unternehmensdaten hinterlegt werden, deren Offenlegung von der Rechtsordnung vorgesehen ist. ...