Über mich
- Kasseler Erwerbslosen - Initiativen
- Germany
- Die Kasseler Erwerbslosen-Initiativen sind ein Zusammenschluss von Arbeitslosen und Sozialhilfeempfängern in Kassel und Umgebung seit Februar 1998.
Die Webseiten und dieser Blog werden noch als Archiv geführt.
12 Dezember 2007
Fahrtkosten zur Arge
Das Bundessozialgericht in Kassel hat in dieser Woche erneut die Rechte von Hartz IV Empfängern gestärkt. Die bisherige Regelung der Ämter war es, Fahrtkosten unter 6 Euro nicht zu erstatten. Diese Regelung wurde bei den zuständigen Ämtern als Bagatellgrenze geführt. Ein Betroffener wurde von der Arbeitsgemeinschaft für Beschäftigung Augsburg abgewiesen, der die Fahrtkosten in Höhe von 1,76 Euro zurück verlangte. Lesen Sie den ganzen Artikel:
http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/0344e199ff0881e09.php
Wertgrenze fuer Autos
7500-Euro-Wertgrenze für Autos von Hartz-IV-Empfängern
Autos von Hartz-IV-Empfängem dürfen einen Wert von 7500 Euro nicht überschreiten. Diese Grenze hat das Kasseler Bundessozialgericht in einem Musterverfahren gezogen und damit das bisherige Limit deutlich angehoben. [...]
(Az.: B 14/7 b AS 66/06 R).
Die Bundesrichter orientierten sich an der Kraftfahrzeughilfeverordnung, die einen Wert von 9500 Euro für die Autos behinderter Arbeitnehmer festsetzt. Da der Gesetzgeber für die Hartz-Empfänger den Lebensstandard der unteren 20 Prozent der Bevölkerung zugrunde gelegt* habe, sei ein Wert von 7500 Euro angemessen. Ist das Auto teurer, müsse es als Vermögen gelten.
[...]
*Anmerkung: Schön, daß man das so einmal erfährt.
--
11 Dezember 2007
Mietkaution
Empfänger des Arbeitslosengeldes II müssen beim Einzug in eine neue Wohnung eine eventuelle Mietkaution nicht aus eigener Tasche zahlen. Ein vom Staat gewährtes Darlehen dürfe in diesem Fall nicht mit den Grundsicherungsleistungen verrechnet werden, urteilte das Hessische Landessozialgericht in Darmstadt in einer kürzlich veröffentlichten Entscheidung ( AZ: L 6 AS 145 / 07 ).
Der Landkreis Kassel hatte in dem konkreten Fall von einem Hartz IV - Empfänger verlangt, das für die Mietkaution gewährte Darlehen mit monatlichen Raten von jeweils 50 Euro abzustottern. Das sahen die Richter des Landessozialgerichtes jedoch als rechtswidrig an. Das Darlehen müsse für den Empfänger zins - und tilgungsfrei bleiben, betonte das Gericht und wies auf das gesetzlich abgesicherte Existenzminimum hin. Für den Landkreis entstehe zudem kein Schaden, da vertraglich die Kaution ohnehin an ihn als Leistungsträger zurückgezahlt werden sollte.
dpa
(Aus der SOVD- Zeitung November 2007)
--