Aus "PunktB, Aktionszeitung des DGB" - Jan. 2006: (Auszüge)
Wussten Sie schon,
* dass das Arbeitslosengeld I vom 1. Februar an nur noch zwölf Monate lang gezahlt wird? Über 55-Jährige erhalten es maximal 18 Monate. Anspruchsberechtigt ist jeder Arbeitslose, der innerhalb der letzten zwei Jahre zwölf Monate lang sozialversicherungspflichtigbeschäftigt war.
* dass die so genannte 58er Regelung bis Ende 2007 verlängert wird? Damit könne Arbeitslose, die 58 oder älter sind, Arbeitslosengeld beziehen, ohne sich auf eine Stelle vermitteln lassen
zu müssen.
* dass Abfindungen, die wegen Beendigung eines Arbeitsverhältnisses gezahlt werden, nicht mehr steuerfrei sind? Bisher betrug der Steuerfreibetrag maximal 11.000 Euro, ab sofort gilt
der gesamte Abfindungsbetrag als steuerpflichtiges Einkommen.
* dass die Altersgrenze für Frührentner von bisher 60 allmählich auf 63 Jahre heraufgesetzt wird? Der Übergang wird in Monatsschritten vollzogen und endet im Dezember 2008. Alle, die im Dezember 1949 geboren sind, können dann erst ab 63 Jahren in den vorzeitigenRuhestand gehen.
* dass Saisonkräfte ab dem kommenden Winter ein neues Kurzarbeitergeld erhalten? Die Neuregelung soll Beschäftigten in Land- und Forstwirtschaft zwischen Dezember und März ein Einkommen sichern. Für kinderlose Arbeitnehmerinnen beträgt es 60 Prozent des letzten
Nettoentgelts, für Saisonkräfte mit Kind 67 Prozent.
* dass alle BundesbürgerInnen jetzt Zugang zu amtlichen Informationen der Bundesbehörden erhalten? Dabei muss kein berechtigtes Interesse mehr nachgewiesen werden.
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