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Die Kasseler Erwerbslosen-Initiativen sind ein Zusammenschluss von Arbeitslosen und Sozialhilfeempfängern in Kassel und Umgebung seit Februar 1998.


Die Webseiten und dieser Blog werden noch als Archiv geführt.

05 August 2006

Bewerben und zahlen

Frankfurter Rundschau, Samstag,29. Juli 2006
 

Landessozialgericht

Arbeitslose müssen sich "unverzüglich" bewerben

Erwerbslose müssen sich auf Stellenangebote der Agentur für Arbeit unverzüglich bewerben und dies auch beweisen können. Lassen sie sich hingegen Zeit, ein Vorstellungsgespräch zu vereinbaren oder eine schriftliche Bewerbung einzureichen, gilt dies als Arbeitsablehnung und wird mit einer Sperrzeit für die Auszahlung des Arbeitslosengeldes bestraft. Dies entschied das Hessische Landessozialgericht in einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil. [...]

Zudem trage der Arbeitslose die Beweislast über die Kontaktaufnahme. Nicht belegbare Aussagen reichten nicht aus. Aktenzeichen AZ L 9 AL 46/04
 

Frankfurter Rundschau, Samstag,29. Juli 2006
 

Stellenausschreibung

Pflegedienst- Chef nahm Bewerbern 20 Euro ab

GIESSEN- Der Leiter eines Gießener Pflegedienstes hat von Stellenbewerbern neben der üblichen Bewerbungsmappe zusätzlich eine Gebühr von 20 Euro verlangt. Nur wer den Betrag zahlte, erhielt die weiteren Unterlagen, die für das Einstellungsverfahren notwendig waren. Die fragwürdige Bewerbungsmaut begründete der Pflegechef mit der hohen Zahl an Bewerbern. Es seien "mehr als 75 gewesen", und da habe er "aussortieren" müssen. "Leider gibt es unter den Bewerbern auch immer wieder Menschen, die sich nicht um eine Stelle bemühen, sondern eine Bescheinigung möchten, um weiter untätig bleiben zu könnne" heißt es in einem Schreiben an die Interessenten. Daher verlange er die 20 Euro, um die Motivation zu prüfen. Denn nur wer die Stelle tatsächlich wolle, sei bereit, für den "Arbeitsplatz gewisse Opfer zu bringen."

Mit der Bundesanstalt für Arbeit sei dies abgesprochen gewesen.

Die Arbeitagentur versicherte auf Nachfrage, dass es zu keinem Zeitpunkt derlei Absprachen mit dem Pflegedienstleiter gegeben habe. [...]
 
 

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02 August 2006

Kommunen wollen ueber Unterkunftskosten mitverhandeln

 
Frankfurter Rundschau, Dienstag, 11. Juli 2006

BERLIN- Die Städte und Gemeinden haben die Bundesregierung aufgefordert, sie an den Verhandlungen über die Verteilung der Unterkunftskosten von Langzeitarbeitslosen zu beteiligen. Bund und Länder dürfen nicht allein unter sich ausmachen, was der Bund ab dem Jahr 2007 für die Unterkunftskosten zahlt und wie viel an den Kommunen hängen bleibt, heißt es in einer gestern veröffentlichten Erklärung von Deutschem Städtetag, Deutschem Landkreistag und Deutschem Städte- und Gemeindebund.

[...]

Der Bund will laut Etatentwurf für 2007 seinen Anteil an den Unterkunftskosten der Langzeitarbeitslosen auf zwei Milliarden Euro senken und damit fast halbieren.
 

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Neue Regeln beim Arbeitslosengeld II

Aus ZDF- HEUTE:

ALG II: Die Änderungen im Einzelnen

Am 1. August treten zahlreiche Änderungen beim Arbeitslosengeld II in Kraft, die vor der  Sommerpause von Bundestag und Bundesrat mit dem so genannten Hartz-IV-Fortentwicklungsgesetz beschlossen worden waren. Vor allem durch eine verbesserte Bekämpfung von Leistungsmissbrauch erhofft sich der Bund ab 2007 jährliche Einsparungen von mindestens 1,5 Milliarden Euro, 300 Millionen davon zu Gunsten der Kommunen.

Einzelheiten:

http://www.heute.de/ZDFheute/inhalt/17/0,3672,3962417,00.html

Ratgeber   >    Arbeitslosengeld II

http://www.zdf.de/ZDFde/inhalt/24/0,1872,2146744_3962417_TB,00.html
 

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01 August 2006

Keine Hartz IV Empfaenger bitte

 
Aus der HNA vom 22.07.06, Abt. Stellenangebote:

Suche arbeitswillige Mitarbeiter. Keine Hartz IV Empfänger.
Zuschr. 1000X  HNA Kassel
 

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Wer unbezahlt arbeitet, kann AlG II verlieren

Aus der HNA vom 19.07.2006

(Auch) Wer unbezahlt arbeitet, kann AlG II verlieren

KASSEL. Auch ein unbezahltes Praktikum kann zum Verlust des Arbeitslosengelds führen. In einem am Dienstag bekannt gewordenen Urteil wies das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel die Klage eines Busfahrers ab, der ohne Lohn Reisegesellschaften nach Wien und Rimini kutschiert hatte. [...]

Deutschlands oberste Sozialrichter befanden jedoch, dass ihm die Arbeitsagentur zu Recht für diese Monate die Leistungen gestrichen habe. Denn mit der Tätigkeit als Reisebusfahrer sei der Kläger ein Beschäftigungsverhältnis eingegangen. "Hierfür ist die Zahlung von Arbeitsentgelt nicht maßgebend." Zudem sei der Mann während der Touren nicht für die Arbeitsagentur erreichbar gewesen. (Az.: B 7a AL 16/05 R)
 
 

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