Urteil des Sozialgerichts Fulda
DIETZENBACH / FULDA - Als zweite Optionskommune in Hessen verlangt der Kreis Offenbach von der Bundesagentur für Arbeit (BA) ungehinderten Zugang zu deren Stellen-Datenbank. Sollte die Agentur dazu nicht bereit sein, behalte sich der Kreis rechtliche Schritte vor, sagte Sozialdezernent Carsten Müller (SPD) am Montag in Dietzenbach. Dabei verwies er auf ein Urteil des Sozialgerichts Fulda, mit dem die Richter dem Main-Kinzig-Kreis einen Zugang zum BA-Stellenpool öffneten. Dessen Landrat Erich Pipa (SPD) sprach von einer Entscheidung mit bundesweiter Signalwirkung.
In dem am Montag veröffentlichten Urteil stellten die Richter klar, dass der Datenschutz der Öffnung des Stellenpools nicht entgegen stehe. Vor allem mit diesem Argument hatte die Arbeitsagentur bislang den bundesweit 69 Optionskommunen den Zugang zu ihren mehr als 800 000 Stellenangeboten verweigert.Auch wenn der Arbeitgeber von der Agentur nur geeignete Bewerber genannt bekommen wolle, müssten die vollständigen Arbeitgeberangaben an den Kreis übermittelt werden, heißt es in dem Urteil.
"Die Vorstellung, dass Arbeitslose nur deshalb keinen Job bekommen, weil dieser bei einer anderen Behörde gemeldet ist, ist der Bevölkerung nicht vermittelbar", kritisierte Sozialdezernent Müller. [...]
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