Das hat zwar bisher nur das Sozialgericht Ulm (unter Berufung auf das BSHG u.a.) so entschieden, aber der Ansatz ließe sich vielleicht bundesweit durchsetzen.
Das Urteil ist auch aus anderen Gründen lesenswert, so zu dem Thema, wann eine Klage aufschiebende Wirkung haben kann, wenn nämlich erhebliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit einer Maßnahme gegeben sind.
Az: S 11 AS 1219/07 ER vom 24.04.2007
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