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Die Kasseler Erwerbslosen-Initiativen sind ein Zusammenschluss von Arbeitslosen und Sozialhilfeempfängern in Kassel und Umgebung seit Februar 1998.


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29 Januar 2007

Länder wollen Sozialgerichtsbarkeit kippen

 
Aus der Zeitung des VDK Februar 2007

Es ist kaum zu glauben: Die Länder wollen Sozial- und Verwaltungsgerichtsbarkeit zusammenlegen. Man brauche keine selbstständige Sozialgerichtsbarkeit mehr, sagen sie [...].

Insbesondere ärgert es die Länder, dass zu viele Hartz-IV-Kläger von ihrem Recht Gebrauch machen, vor den Sozialgerichten zu klagen. Dabei verkennen die Länder dass zumindest vielen Hartz-IV-Klägern Unrecht getan wird.

Denken wir nur an die 400 000 älteren Arbeitslosen, die im Vertrauen auf die Politik mit 58 Jahren in den vorgezogenen Ruhestand gingen, weil sie glaubten, den Politikern trauen zu können. Denn die älteren Arbeitslosen konnten damit rechnen, dass ihnen nach Ablauf des Arbeitslosengelds die Arbeitslosenhilfe bis zum Rentenbeginn zur Verfügung steht. Doch ohne Besitzstandswahrung wurden Arbeitslosen- und Sozialhilfe zusammengelegt. Plötzlich gab es eine neue Rechtslage, die die 58er zu Hartz-IV-Empfängern stempelte.

Es steht fest: Die Betroffenen hatten sich darauf verlassen, dass die Politiker das umsetzen, was sie selbst gesetzlich verordnet hatten. Doch die Politiker erinnerten sich nicht mehr an die 400 000, die ihnen vertrauten und in ihrem Vertrauen enttäuscht wurden.

Jetzt kommt also der nächste Schritt über den Bundesrat: ein vereinfachtes Sozialgerichtsverfahren. Der Gesetzesentwurf des Bundesrats ist ein erster Schritt, die vielen Klagen gegen Hartz IV einzuschränken. Die Gebührenfreiheit soll abgeschafft werden und eigene Gutachter sollen die Kläger nicht mehr benennen können. Ihre Berufungsmöglichkeiten werden eingeschränkt [...].

[...]
 

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