Ältere Arbeitnehmer & Arbeitslosengeld II: Wegfall der sogenannten 58er-Regelung zum 1. Januar 2008
Was tun, wenn die Zwangsverrentung droht? (Stand 1.11.2007)
Ab dem 1.1.2008 droht älteren Arbeitnehmern die Zwangsverrentung mit Abschlägen von bis zu 18 Prozent. Dies betrifft ältere Kollegen, die arbeitslos werden und Arbeitslosengeld (ALG) II beantragen müssen, weil sie die notwendige Vorbeschäftigungszeit von mindestens 12 Monaten in den letzten beiden Jahren nicht erfüllen. Betroffen sind aber auch gering verdienende Arbeitnehmer und vor allem Mini-Jobber, die ergänzend ALG II beziehen müssen (so genannte Aufstocker). Mehr dazu unter erwerbslos.de
Die Koordinierungsstelle gewerkschaftlicher Arbeitslosengruppen (KOS) rät Arbeitslosengeld Eins Empfängern, die mindestens das achtundfünfizigste (58) Lebensjahr erreicht haben, schnell zu handeln, da ansonsten die Armuts- Zwangsverrentung droht. Dazu heißt es: Geringverdiener und Bezieher von Arbeitslosengeld I, die einen bestehenden Anspruch auf ergänzendes ALG II bisher nicht wahrgenommen haben, sollten noch in diesem Jahr einen Antrag stellen. Das rät die Koordinierungsstelle gewerkschaftlicher Arbeitslosengruppen (KOS) allen Älteren ab 58 Jahren.
S. http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/0344e199fd0b59606.php
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Durch den Wegfall der sogenannten 58er-Regelung zum 1. Januar 2008 droht Arbeitslosen, die erstmals nach dem 1. Januar einen Anspruch auf ALG II haben, eine Zwangsverrentung. Hintergrund ist, dass § 5 SGB II der "Grundsicherung für Arbeitssuchende" (ALG II) als steuerfinanzierter Leistung gegenüber anderen Sozialleistungen eine Nachrangigkeit zuordnet. Auch vorgezogene Altersrenten können somit vorrangig sein. Bis zum 31. Dezember 2007 sind diejenigen davor geschützt, eine vorgezogene Altersrente zu beantragen, die noch in diesem Jahr die Voraussetzungen für eine 58er-Erklärung erfüllen [...].
Diese Regelungen fallen zum 1. Januar 2008 weg. [...]
(Aus der SOVD- Zeitung Dezember 2007)
Über mich
- Kasseler Erwerbslosen - Initiativen
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- Die Kasseler Erwerbslosen-Initiativen sind ein Zusammenschluss von Arbeitslosen und Sozialhilfeempfängern in Kassel und Umgebung seit Februar 1998.
Die Webseiten und dieser Blog werden noch als Archiv geführt.
03 November 2007
28 Oktober 2007
Widerspruch ALG 2-Bescheid Regelsatz-Klage
Da eine Verfassungsklage gegen die Höhe des Regelsatzes anhängig ist, kann es sinnvoll sein, gegen alle ALG II-Bescheide der letzten 5 Jahre Widerspruch nach § 44 SGB 10 (§ 44 Rücknahme eines rechtswidrigen nicht begünstigenden Verwaltungsaktes) zu stellen.
s. dazu:
s. dazu:
- von http://www.gegen-hartz.de
"Überprüfungsantrag nach SGB X § 44" - u. Verfassungsklage zum ALG II Regelsatz
- Musterwiderspruch vom DGB
- u. direkter Download-Link: Musterbrief für den Widerspruch gegen die Höhe des ALG II-Regelsatzes Download 'Widerspruch gegen Alg II-Regelsatz' (25.1 KB Bytes)
- Infos auch bei Tacheles unter:
http://www.tacheles-sozialhilfe.de/harry/view.asp?ID=1687
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