Aus der Frankfurter Rundschau - 12. Februar 2006 16:41 Uhr:
Hartz IV für junge Arbeitslose wird gekürztBerlin (dpa) - Die geplanten Änderungen bei Hartz IV treffen vor allem Arbeitslose unter 25 hart. Der «Bild»-Zeitung zufolge müssen sie nicht nur wieder bei den Eltern wohnen, sondern bekommen auch weniger Geld.
Als Angehörigen eines Mehrpersonenhaushaltes steht ihnen dann nur noch ein um etwa 20 Prozent gekürzter Regelsatz zu - das wären 276 Euro. Alleinstehende bekommen 345 Euro monatlich sowie die Kosten für Wohnung und Heizung. Union und SPD wollen die enorme Vermehrung der Haushaltejugendlicher Arbeitsloser aufhalten.
3 Kommentare:
Das Alg II hat alledings unter bestimmten Umständen eine gute Seite für die Betroffenen: Über das Alg II kommen auch Ältere wieder in die gesetzliche Krankenversicherung.
ACHTUNG ! ! !
Die neuen Regeln treten am 1. April 2006 in kraft.
Kassel:
Lt. HNA-Artikel aus dem Febr. 2006 "Gesetzentwurf zu Hartz IV - AFK muss entscheiden, ob Verhältnis gestört ist" gilt ab April 2006 für Härtefälle die schwammige Formulierung: "Der kommunale Träger ist zur Zusicherung verpflichtet, wenn der Betroffene aus schwer wiegenden sozialen Gründen nicht auf die Wohnung der Eltern oder eines Elternteils zugewiesen werden kann."
Wer zwangsweise bei den Eltern wohnen soll, kann vorm Sozialgericht klagen.
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